Frankfurt/Berlin - Wer mit seinem Motorrad unnötigen Lärm verursacht, muss mit einer Geldbusse rechnen. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgericht Frankfurt (AZ: 971 OWi 241 Js 26773/22). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Der Fall: Krach zum Spass kann teuer werden
Ein Motorradfahrer war mit lauten Auspuffgeräuschen innerorts unterwegs. Den Krach hatte er durch die manuelle Steuerung der Auspuffanlage ausgelöst - und zwar ohne technische Notwenigkeit. Denn sein Motorrad war mit einer zugelassenen und eingetragenen Auspuffanlage ausgestattet, die sowohl eine automatische als auch manuelle Klappensteuerung ermöglichte. Der Fall landete vor Gericht.
Die Entscheidung: Genaue Messung des Lärms nicht nötig
Das Amtsgericht verwies auf die Strassenverkehrsordnung (StVO). Diese verbietet unnötigen Lärm. Dabei sei eine exakte Geräuschmessung nicht notwendig - die Feststellung könne auch auf Grund einer Zeugenaussage erfolgen. So musste der Motorradfahrer 100 Euro Geldbusse bezahlen. © dpa

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