Ein Radler muss einen gekennzeichneten Radweg – so er da ist – nutzen, ansonsten kostet es nicht nur, sondern im Falle eines Unfalls können schwerwiegende Folgen entstehen. Ein Urteil des Landgerichts Nürnberg (Az.: 6 O 68/22) bestätigt dies und darauf wird von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam gemacht.

Mehr zum Thema Mobilität

In dem konkreten Fall ignorierte ein Pedelecfahrer trotz unmissverständlicher Beschilderung den Radweg. Dadurch stiess er mit einem Fussgänger zusammen. Der entstandene Schaden musste ausschliesslich von ihm übernommen werden.

Verkehrszeichen sind ernst zu nehmen

Obwohl Radfahrer nicht verpflichtet sind, jeden vorhandenen Fahrradweg zu benutzen, müssen sie dies tun, wenn Verkehrsschilder dazu auffordern. Diese Schilder stehen unter den Nummern 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg), 241 (getrennter Geh- und Radweg), und 237 (Radweg). Wenn ein Radfahrer trotz Aufforderung den Fahrradweg nicht nutzt, kann er laut ADAC auch mit Bussgeldern ab 20 Euro bestraft werden.

Es gebe jedoch auch Sonderfälle, wie der Club sagt. Beispielsweise dann, wenn die Benutzung aufgrund von Hindernissen wie Laubansammlungen, Baugerüsten, Schnee und Eis oder geparkten Autos unzumutbar ist.   © dpa/bearbeitet durch ella

JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.