Papst Franziskus hat ein neues Grundgesetz für den Vatikanstaat vorgelegt. Ziel der Änderung der Verfassung soll es sein, die vatikanische Gesetzgebung "den Erfordernissen unserer Zeit" anzupassen, teilte der Heilige Stuhl am Samstag mit. Die Neuerungen umfassen unter anderem die Aufstellung der Päpstlichen Kommission sowie Fragen des vatikanischen Haushalts.
Päpstliche Kommission wird verändert
Das Oberhaupt der katholischen Kirche ersetzt damit die 2000 von
Neue Regelung beim Haushaltsplan
In dem neuen Grundgesetz wird zudem eine "strengere und detailliertere" Regelung des vatikanischen Haushalts und Budgets festgelegt. Die Päpstliche Kommission soll den dreijährigen Finanzplan erarbeiten und beraten und dann "diese Akte direkt dem Papst zur Genehmigung vorlegen". Der Haushaltsplan soll sich an den "Grundsätzen der Klarheit, Transparenz und Fairness" orientieren.
Autonomie des vatikanischen Rechtssystems
Wie bereits in der Verfassung aus dem Jahr 2000 bestätigt der Pontifex zudem "die Gesamtheit der Regierungsgewalt" des Papstes, "die die gesetzgebende, exekutive und richterliche Gewalt umfasst".
Bestätigt wird auch "die einzigartige Besonderheit und Autonomie des vatikanischen Rechtssystems", das sich von dem der Römischen Kurie unterscheidet, wie das offizielle Nachrichtenportal Vatican News berichtete. Bereits im vergangenen Jahr hatte Franziskus die Verfassung der Kurie reformiert und ordnete damit den Behördenapparat der katholischen Kirche neu. Die im Vatikan ansässige Kurie ist die Zentralverwaltung der Weltkirche und unterscheidet sich vom Vatikanstaat - beiden steht jedoch der Papst vor.
Das neue Grundgesetz "übernimmt und vervollständigt" demnach bereits erlassene Aktualisierungen der Vorschriften und institutionellen Abmachungen. Es soll am 7. Juli in Kraft treten. © dpa

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