Die Direktorin der Ballettschule Theater Basel darf trotz der Vorwürfe gegen sie wieder unterrichten. Ein externer Untersuchungsbericht ergab, dass sie ihre Fürsorgepflicht nicht genügend gewahrt habe. Nun wurde eine disziplinarische Massnahme verhängt.
Die Freistellung der Direktorin der Ballettschule Theater Basel von der Unterrichtstätigkeit ist nach Abschluss eines externen Untersuchungsberichts vom Vorstand der Ballettschule aufgehoben worden. Dies obwohl der Bericht die Vorwürfe an sie weitgehend bestätigte.
Die Untersuchung habe ergeben, dass die Direktorin der Ballettschule Theater Basel (BTB) die Fürsorgepflicht nicht genügend gewahrt habe, teilte die BTB am Freitag mit. Sie habe Ballettschülerinnen herabgesetzt und ein Klima der Angst erzeugt.
Disziplinarische Massnahme gegenüber der Direktorin verfügt
Wie aus der Mitteilung weiter hervorging, wurde gegenüber der Direktorin eine disziplinarische Massnahme verfügt. Sie darf aber unter gewissen Bedingungen wieder an der Schule unterrichten.
Ein Teil der Vorwürfe an die Schule, etwa bezüglich einer bestehenden Belästigungs-Problematik, war laut Mitteilung nicht zutreffend, da die dafür verantwortliche Lehrperson seit langem nicht mehr an der BTB arbeitet.
Die Untersuchung wurde angeordnet, nachdem "Bajour" und die "NZZ am Sonntag" über Missstände an der Schule berichteten. (SDA/tas)

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