• Er trug in seiner Praxis keine Maske und protestierte auf der Strasse gegen die Corona-Schutzmassnahmen.
  • Ein Luzerner Arzt, zudem Präsident der Vereinigung "Aletheia", erhielt Berufsverbot.
  • Nachdem er wieder praktizieren darf, steht der 54-Jährige nun wieder vor Gericht - wegen seiner Einsprache gegen seine Strafe.

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Ein Luzerner Arzt, der die Corona-Schutzmassnahmen kritisierte, ist für seine Teilnahme an nicht bewilligten Demonstrationen mit einer Busse bestraft worden. Weil er diese nicht akzeptierte, musste er am Donnerstag vor dem Luzerner Bezirksgericht erscheinen.

Der Kanton Luzern hatte dem 54-jährigen Hausarzt im Frühling 2021 vorübergehend die Berufsausübungsbewilligung entzogen wegen vermuteter Verletzung gesetzlicher Berufspflichten. Ihm wurde vorgeworfen, in seiner Praxis in Ebikon unter anderem keine Schutzmaske getragen zu haben. Mittlerweile darf er wieder praktizieren.

Arzt marschierte bei Protesten gegen Corona-Schutzmassnahmen mit

Ebenfalls im Frühling 2021 war es wegen der Coronamassnahmen in der Stadt Luzern wiederholt zu Kundgebungen gekommen. Die sogenannten "Abendspaziergänge" von Massnahmenkritikern waren von der Stadt nicht bewilligt. Der Arzt, dessen Berufsverbot an den Demonstrationen ein Thema war, nahm laut dem Strafbefehl zwischen März und Juni an vier dieser unbewilligten Kundgebungen teil.

Damit habe er sich der mehrfachen Widerhandlung gegen das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes schuldig gemacht, hält die Staatsanwaltschaft fest. Sie bestrafte ihn dafür mit einer Busse von 500 Franken, dazu kamen Verfahrenskosten von 600 Franken. Dagegen erhob er Einsprache, womit das Ganze ein Fall für den Richter wird.

Verurteilter ist Präsident Ärztevereinigung "Aletheia"

Der Arzt, der die Ärztevereinigung "Aletheia - Medizin und Wissenschaft für Verhältnismässigkeit" präsidiert, äusserte sich in einem Video anlässlich einer der Demonstrationen, es müsse niemand mehr Angst haben, an der Kundgebung teilzunehmen, ob bewilligt oder nicht. Im Zusammenhang mit den "Spaziergängen" sind beim Bezirksgericht drei weitere Verfahren hängig, drei Verfahren wurden bereits erledigt. (sda/hau)  © Keystone-SDA