• Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen.
  • Ein Mitarbeiter hatte den Autobauer auf Unterlassung verklagt.

Mehr Wirtschaftsthemen finden Sie hier

Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt.

Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich ("Mitarbeiter_innen") nutzen.

Landgericht Ingolstadt zu Gender-Leitfaden bei Audi: Es gibt keinen Unterlassungsanspruch

Wie die Zivilkammer am Freitag entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte.

Der Kläger kündigte an, dass Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. "Dass es weitere Schritte gibt, schliesse ich explizit nicht aus", sagte er zu möglichen Rechtsmitteln. (dpa/mgb)

Teaserbild: © Fabian Strauch/dpa