Berlin - Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen und Beschenkten damit Schenkung- oder Erbschaftsteuer sparen? Mit dem sogenannten Niessbrauch geht das. Wenn sich Schenkende diesen vorbehalten, sind sie zwar nicht mehr Eigentümer ihres Vermögensgegenstandes, sie sind aber weiterhin Nutzniesser. Bei einem frühzeitig übertragenen Wertpapierdepot etwa erhalten sie weiterhin die Erträge. Weil auf dem Vermögen dann die Last des Niessbrauchs lastet, senkt das für Beschenkte die Steuerlast.
Wie gross dieser Steuervorteil ausfällt, ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. Dieser hängt unter anderem davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Schenker und Beschenkte stehen, wie alt der Schenkende ist und welches Geschlecht er hat. Grundsätzlich gilt: Je früher Vermögen übertragen wird, desto grösser der Vorteil.
Wer sich einmal ganz grundlegend einen Eindruck davon verschaffen möchte, wie gross die Steuerersparnis durch einen Niessbrauch ausfällt, kann zum Beispiel den Niessbrauchrechner des Deutschen Instituts für Altersvorsorge nutzen. Unter Eingabe einiger Daten errechnet dieser, wie gross der Wert eines Wertpapierdepots sein kann, das steuerfrei übertragen werden soll. © Deutsche Presse-Agentur