Frankfurt - Ein verstopftes Rohr, eine verschlossene Haustür oder eine ausgefallene Heizung: Es gibt verschiedene Gründe, einen Handwerker-Notdienst zu verständigen. Doch eines kann in jedem dieser Fälle passieren: Dass man an unseriöse Anbieter gerät.
Solche nutzen die Notlage der Betroffenen aus und berechnen überteuerte Leistungen, führen Reparaturen unsachgemäss aus oder verschwinden, ohne das Problem behoben zu haben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hessen hin.
So beugen Sie für einen Notfall vor
Damit das nicht passiert, sollte man besser schon örtliche Notdienste an der Hand haben, bevor ein Notfall eintritt. So fällt man unter Zeitdruck nicht auf schwarze Schafe herein. Dafür kann es helfen, örtliche Handwerksbetriebe zu kontaktieren, Branchenverzeichnisse und Online-Portale zu durchstöbern oder Tipps aus dem Bekanntenkreis aufzunehmen - und die entsprechenden Kontaktdaten griffbereit zu hinterlegen, raten die Verbraucherschützer. Scrollen Sie bei der Recherche in Suchportalen lieber etwas runter. Manche unseriöse Anbieter landen mit gekauften Anzeigen weit oben bei den Suchergebnissen.
Deponieren Sie zudem einen Zweitschlüssel bei Freunden, Familienangehörigen oder Nachbarn in der Nähe. So benötigen Sie zumindest keine Hilfe, falls Sie sich nur ausgesperrt haben.
Zuschläge in Massen sind in Ordnung
Tritt der Ernstfall aber doch irgendwann ein, sollten Betroffene eines unbedingt vermeiden: Barzahlung vor Ort, am besten noch per Vorkasse. Wurde das nicht vor Beginn der Arbeiten explizit vereinbart, haben Kunden das Recht auf eine detaillierte Rechnung, anhand derer sie möglicherweise strittige Posten überprüfen können. Die Rechnung und eine unbare Zahlweise ist ausserdem wichtig, wenn die Handwerkerleistung im Nachhinein von der Steuer abgesetzt werden soll.
Gut zu wissen: Nacht- und Notdienstzuschläge für die Leistungen zu erheben, ist der Verbraucherzentrale Hessen zufolge zwar grundsätzlich in Ordnung, wenn die Arbeiten nachts oder am Wochenende beauftragt wurden. Sie sollten aber 50 bis 70 Prozent des Rechnungsbetrags nicht überschreiten - höhere Beträge seien branchenunüblich. Zudem dürfen die Zuschläge nur auf Arbeits- und Fahrtzeiten erhoben werden, nicht auf Materialkosten.
Bei Streitigkeiten mit Handwerksbetrieben können sich Verbraucher an die Schlichtungsstellen der örtlichen Handwerkskammer wenden. Wer glaubt, auf Betrüger hereingefallen zu sein, geht besser gleich zur Polizei und erstattet Anzeige. Dafür sollten Arbeiten und Rechnungen genau dokumentiert werden - auch mit Fotos, rät die Verbraucherzentrale Hessen. Gibt es noch vor Ort Streit um die Zahlung, kann die Polizei auch sofort hinzugezogen werden. © Deutsche Presse-Agentur