Es kann sehr nervig sein, wenn man seine Pfandflaschen zurückgeben möchte und dann der Automat streikt – etwa, weil der Strichcode nicht mehr lesbar ist. In der Regel ist das Pfandgeld jedoch nicht verloren, doch es gibt auch Ausnahmen.

Verbeult, zusammengedrückt oder anderweitig beschädigt - der Pfandautomat kommt meist nicht mit solchen Dosen oder Flaschen klar. Doch gerade bei Einweg-Verpackungen wie Dosen ist nicht alle Hoffnung – und das Pfandgeld – verloren.

"Wenn ein Händler Getränkedosen verkauft, muss er alle Getränkedosen zurücknehmen, unabhängig von Marke, Form oder Inhalt", erklärt Annett Reinke, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Das bedeutet, dass die Rückgabe von Getränkedosen vom Geschäft akzeptiert werden muss. Das Gleiche gilt auch für Einweg-Flaschen aus Glas oder Kunststoff mit einer Kapazität von 100 Millilitern bis hin zu drei Litern.

Es gibt zwei grosse Ausnahmen

Ausnahmen gibt es im Fall von diätetischen Getränken, Kartons wie Tetra Paks und ein paar weiteren Verpackungen. Und bei Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern: Dort müssen nur Marken akzeptiert werden, die sie auch selbst verkaufen.

Auch wenn der EAN-Code oder das Pfandlogo nicht mehr lesbar sind, können die Getränkeverpackungen noch im Laden zurückgegeben werden. Denn solange die Dose oder die Flasche noch eindeutig identifiziert werden kann, müssen Händler Pfand erstatten, so Juristin Reinke. Wenn der Pfandautomat die Verpackung dann nicht lesen kann, kann man also trotzdem einen Mitarbeiter ansprechen und nach dem Pfand fragen.

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Das gilt sowohl für Einweg- als auch für Mehrweg-Leergut. Im Gegensatz zu Einweg müssen Mehrweg-Behälter aber nur dann angenommen werden, wenn der Laden diese auch im Sortiment hat. (dpa/bearbeitet von mak)