Macht man im Job einen Fehler, kann es vom Chef schon mal Ärger geben. Doch darf mein Vorgesetzter mich anschreien? Eine Fachanwältin klärt auf.

Geht im Job etwas schief, kann das mit Pech schwerwiegende Konsequenzen haben. Nicht jeder und jede Vorgesetzte reagiert dann sachlich. Doch egal wie gross das Problem - anschreien sollte einen der Arbeitgeber trotzdem nicht, so Ulrike Kolb, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber dürfen die Arbeit ihrer Angestellten kritisieren oder Weisungen erteilen, müssen dabei aber sachlich bleiben. Ein unangemessener Ton ist fehl am Platz.

Anschreien verletzt die Fürsorgepflicht

Vergreift sich die Führungskraft gegenüber Mitarbeitenden im Ton, ist das nicht nur ein Zeichen schlechten Führungsstils - sondern verletze auch eine besondere Fürsorgepflicht, erklärt Kolb. Angestellte müssen vom Arbeitgeber sowohl vor psychischen, als auch physischen Gesundheitsschäden geschützt werden. Unsachliche Kritik oder Anschreien können eine erhöhte psychische Belastung darstellen.

Treten dadurch körperliche Beschwerden wie etwa Herzrasen, Nervosität oder Schlaflosigkeit auf, sollte innerhalb des Betriebs Hilfe herangezogen werden. Das kann durch Vorgesetzte, den Betriebsrat oder aber auch durch offizielle Beschwerden im Betrieb geschehen.

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Übrigens: Unsachliche Kritik in Form von Beleidigungen sind laut dem Strafgesetzbuch sogar strafrechtlich relevant. (dpa/bearbeitet von mak)

Über die Gesprächspartnerin

  • Ulrike Kolb ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Berliner Anwaltsverein.