Ab 1. Mai treten schärfere Regeln fürs Trennen des Biomülls in Kraft. Verbraucher:innen drohen jetzt schon Bussgelder für falsche Müllentsorgung – wer falsch trennt, bei dem wird die Tonne zudem eventuell nicht mehr abgeholt.

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Im Biomüll landen immer wieder sogenannte Störstoffe – also Fremdstoffe, die nicht in den Bioabfall gehören. Sie erschweren das Recycling und können dazu führen, dass der Müll nicht weiterverwertet werden kann und verbrannt werden muss.

Ab dem 1. Mai 2025 treten deshalb neue, schärfere Regeln in Kraft. Biomülltonnen werden dann vermehrt kontrolliert, und wer falsch trennt, muss mit Sanktionen rechnen. Schon jetzt sind für falsche Mülltrennung hohe Bussgelder möglich.

Neue Biomüll-Regeln: Das droht bei falscher Trennung

Die neuen Regeln gehen auf eine Änderung der Bioabfallverordnung im Jahr 2022 zurück. Demnach soll ab 1. Mai nur noch ein Prozent Störstoffe in Biomülltonnen erlaubt sein. Die Müllabfuhr sowie weiterverarbeitende Unternehmen können Bioabfälle mit mehr als drei Prozent Fremdstoffanteil zurückweisen – die Tonne entsprechender Haushalte wird dann nicht mehr geleert. Vebraucher:innen sollten also darauf achten, ihren Biomüll sorgfältig zu trennen. Aktuell enthält der Inhalt einer Biotonne bis zu fünf Prozent Fremdstoffe, erklärt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) gegenüber der ARD-Sendung Brisant.

Ausserdem soll Biomüll strenger kontrolliert werden – dafür nutzen Entsorger unter anderem Metalldetektoren, oder sie prüfen den Müll von Hand. Diese Kontrollen finden teils jetzt schon statt.

Schliesslich können zusätzlich Bussgelder anfallen. Wie hoch diese sein werden, ist noch nicht bekannt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht allerdings bei besonders schweren Gesetzesverstössen in der Mülltrennung schon jetzt Bussgelder von bis zu 2.500 Euro vor, das geht aus dem Bussgeldkatalog 2024 hervor. Auch für illegal entsorgte Gartenabfälle können je nach Bundesland Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro anfallen, allerdings nur bei besonders grossen Mengen.

Dürfen Teebeutel im Biomüll entsorgt werden?

Müllbeutel aus abbaubarem Kunststoff: Was die Verordnung ändert

Viele Leute nutzen in Biotonnen Plastikmüllbeutel, die als "kompostierbar” oder "biologisch abbaubar” beworben werden. Beutel, die nach den Normen DIN EN 13432 und DINplus zertifiziert sind und andere Vorgaben erfüllen, bleiben laut der Initiative natürliche Kreislaufwirtschaft (INAK) auch nach dem 1. Mai erlaubt. Die INAK will den Einsatz biologisch abbaubarer Kunststoffe fördern.

Doch selbst wenn man nur entsprechende Beutel verwendet, stellen diese Abfallwirtschaftsbetriebe vor Probleme: "In der Praxis können über 90 Prozent der deutschen Kompostierungsanlagen für Bioabfall und Grünschnitt biologisch abbaubare Kunststoffe nicht ordnungsgemäss kompostieren”, erklärte eine Sprecherin des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) schon 2024 gegenüber Utopia. Ausserdem hat ein Grossteil der Entsorger die Beutel pauschal verboten, wie aus einer Befragungder Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg von 2023 hervorgeht.

Dazu kommt: "Der vorgeschriebene Grenzwert von weniger als 1 Prozent Fremdstoffen kann nicht eingehalten werden, wenn biologisch abbaubare Kunststoffe (BAK) zugelassen werden. Deshalb wird empfohlen, BAK über den Restmüll zu entsorgen”, so die Sprecherin der AWM. Besser also, man nutzt Alternativen wie Papierbeutel oder alte Zeitungen für den Biomüll. Diese verrotten schneller und können Biomüllprodukte wie Blumenerde und Kompost nicht mit Mikroplastik belasten.

Gilt schon vor 1. Mai: Was nicht in die Tonne darf

Biomüll wird entweder als Kompost zu Dünger verarbeitet oder aus ihm wird Biogas für die Strom- und Wärmeerzeugung gewonnen. Doch Störstoffe können diese Prozesse behindern. Dem Europäischen Wirtschaftsdienst zufolge gehen dadurch jährlich 92.000 Tonnen Kompost verloren und 69.000 Menschen würden nicht mit Energie aus Bioabfall versorgt.

Um dies zu vermeiden, sollten Verbraucher:innen ihren Müll sorgfältig trennen. Was in die Tonne darf, kann sich bundesweit unterscheiden. Genaue Informationen liefert die Abfallwirtschaftsstelle der Stadt, Gemeinde oder des jeweiligen Landkreises. In der Regel haben Bioplastik, Hundekot, Flüssigkeiten, Holzprodukte, Metall, Windeln, Zigarettenkippen und Papier aber im Biomüll nichts zu suchen. Weitere Informationen und Tipps: Biotonne: Was rein darf – und was nicht

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Verwendete Quellen: Bioabfallverordnung, Brisant, Bussgeldkatalog Müll & Abfall, Bussgeldkatalog Gartenmüll, Europäischer Wirtschaftsdienst  © UTOPIA