Ob Slack, Teams oder Zoom: Arbeitgeber dürfen grundsätzlich den Online-Status von Mitarbeitenden prüfen – allerdings nicht immer und nicht ohne klare Regelungen. Datenschutzrecht und Mitbestimmung durch Betriebsrat setzen klare Schranken. Für weitergehende Leistungsüberprüfungen ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.
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In Slack, Teams oder Zoom
Darf der Arbeitgeber den Online-Status seiner Mitarbeitenden kontrollieren?

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