Kehl - Immer wieder gibt es bei der Abholung des gebuchten Mietwagens im Ausland Ärger, weil Urlaubern am Schalter der Firma noch teure Zusatzversicherungen aufgedrängt werden – obwohl sie die notwendigen Policen schon bei der Buchung im Internet abgeschlossen haben.

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Ärgerlich: Die Autovermieter vor Ort üben mitunter erheblichen Druck aus und drohen etwa damit, dass man ansonsten den Mietwagen nicht bekommt, berichtet das Europäische Verbraucherzentrum.

Urlauber sollten dann ruhig bleiben und darauf bestehen, dass der nötige Versicherungsschutz vorliegt. Empfohlen wird, eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung zu buchen. Hat man das gemacht, sollte man bei Problemen am Schalter im Zweifel den Vermittler anrufen, über den die Buchung lief.

Unter Druck gesetzt? Beschwerde dokumentieren

Lässt sich das alles nicht klären und fühlt man sich gezwungen, auf die Bedingungen einzugehen, weil man auf den Mietwagen nicht verzichten kann, sollte man sich direkt bei der Geschäftsleitung der Mietwagenfirma sowie beim Vermittler beschweren und dies dokumentieren. Konkret raten Verbraucherschützer zum Beispiel, im Vertrag einen handschriftlichen Hinweis zu vermerken, dass einem die Zusatzversicherung aufgedrängt wurde. So habe man später bessere Chancen, seine Rechte durchsetzen.

Generell gilt: Man sollte den Vertrag nur unterschreiben, wenn man alles verstanden hat. Im Zweifel Übersetzungs-Apps nutzen, raten die Experten. Denn den Aussagen der Mitarbeiter am Schalter sollten Urlauber besser nicht blind vertrauen.

300 Euro für Extrapolice? Mietwagenärger in Spanien

Die Verbraucherschützer berichten von einem Beispiel aus ihrer Beratungspraxis: Demnach wollte ein Urlauber in Spanien einen gebuchten Mietwagen abholen, für den er eine Vollkasko ohne Selbstbehalt abgeschlossen hat. Doch als er den Voucher seiner Buchung am Schalter vorlegte, druckte ihm der Mitarbeiter dort einen Mietvertrag aus, der um 300 Euro teurer war und eine Zusatzversicherung enthielt.

Der Urlauber wies auf die abgeschlossene Vollkasko hin, doch der Mitarbeiter verweigerte die Herausgabe des Schlüssels ohne die Extrapolice. Angeblich sei das Auto ansonsten nicht ausreichend versichert. Der Urlauber unterschrieb aus Angst, ohne das Auto dazustehen und seine geleisteten Zahlungen zu verlieren. Immerhin: Die 300 Euro habe der Betroffene mit Hilfe der Verbraucherschützer nach der Reise zurückerhalten.  © Deutsche Presse-Agentur