Das Flugzeug rollt noch, doch die Sicherheitsgurte klicken schon und erste Passagiere drängeln im Gang: ein typischer Anblick in Flugzeugen. Die türkische Zivilluftfahrtbehörde ergreift nun Massnahmen gegen dieses Verhalten. Für Drängler kann das teuer werden.
Türkei-Urlaubern, die sich nach der Landung des Flugzeugs zu früh abschnallen und in den Gang stellen, drohen Bussgelder. Das geht aus einer neuen Verordnung der türkischen Generaldirektion für die Zivilluftfahrt hervor, die Anfang Mai veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist.
Generaldirektion: Viele Passagiere halten sich nicht an Anschnall-Regeln
Die Regel ist eigentlich jedem bekannt, der schon einmal geflogen ist: Nach der Landung muss man angeschnallt bleiben, bis das Flugzeug parkt. In der Realität aber sieht das oft anders aus. Laut der Generaldirektion zeigen Beschwerden, die sie erreicht haben, und Kontrollen an Bord: Viele Passagiere hielten sich nicht daran. Obwohl das Flugzeug noch rollt, schnallen sie sich ab, stehen auf, treten auf den Gang und öffnen Gepäckfächer. Das gefährde die Sicherheit und den Komfort anderer Passagiere.
Airlines sind laut der Verordnung verpflichtet, während und auch nach der Landung die Anschnallpflicht bis zum Erreichen der Parkposition anzumahnen und explizit darauf hinzuweisen, dass bei Zuwiderhandlung eine Meldung an die Luftfahrtbehörde erfolgt – und eine Geldstrafe fällig wird.
In der Verordnung selbst wird die Höhe des Bussgelds nicht genannt, der türkische Sender "Halk TV" berichtet aber, dass sie bei umgerechnet rund 60 Euro liegt.
Auch Strafen für Vordrängler
Eine Strafe kann der Verordnung zufolge auch dann drohen, wenn Passagiere sich nach dem Erlöschen der Anschnallzeichen in Richtung Ausgang drängeln, obwohl die Passagiere in den Sitzreihen vor ihnen noch nicht fertig sind.
Konkret sollen deshalb die Airlines die Ansage machen: "Stehen Sie nicht auf und gehen Sie nicht den Gang entlang, bevor Sie an der Reihe sind, das Flugzeug zu verlassen."
Fluggesellschaften, die diese Vorgaben nicht umsetzen, können demnach auch verwaltungsrechtlich belangt werden. Turkish Airlines habe schon eine entsprechende Information an die Flugbegleiter verschickt, berichtet das Fachportal "Aerotelegraph.de" unter Verweis auf türkische Medien. (dpa/bearbeitet von sbi)