Das Bezirksgericht Bülach ZH hat am Mittwoch einen 20-Jährigen wegen einer Messerattacke zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Für die Richter war der Angriff auf eine Frau in einem Heim versuchte Tötung.

"Es war ihnen egal, ob jemand sterben könnte", sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Der Beschuldigte habe den Tod der Frau in Kauf genommen. Die Schnitte ins Gesicht des Opfers hätten bei dem Gerangel und dem dynamischen Geschehen auch die Halsschlagader treffen können.

Das Gericht sprach den 20-Jährigen auch wegen schwerer Körperverletzung bei einem zweiten Opfer und Drohung schuldig. Neben der Freiheitsstrafe sprachen die Richter eine Landesverweisung von 10 Jahren gegen den Pakistaner aus. Einem der Opfer muss er 10'000 Franken Genugtuung bezahlen.

Streit wegen eingezogenem Handy

Der Pakistaner hatte im Winter 2024 zwei Betreuerinnen eines Heims im Zürcher Unterland schwer im Gesicht verletzt. Sein Handy wurde jeweils über Nacht eingezogen, weil er zu dieser Zeit wohl süchtig gewesen war. Dieses wollte er zurückhaben. Vor Gericht gab er den Angriff zu, beteuerte aber, dass er nie jemanden töten wollte.

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Die Staatsanwältin forderte 12,5 Jahre Freiheitsstrafe. Der 20-jährige Pakistaner sollte zudem für zwölf Jahre des Landes verwiesen werden. Der Verteidiger plädierte auf drei Jahre Gefängnis, von denen der Beschuldigte die Hälfte absitzen sollte.  © Keystone-SDA