Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einem seit über 30 Jahren in der Schweiz lebenden Türken die Einbürgerung nach einem Autounfall aufgrund der ansonsten erfüllten Integrationskriterien nicht verweigern dürfen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

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Das SEM entschied, dass nach der strafrechtlichen Probezeit von zwei Jahren eine zusätzliche Wartezeit von drei Jahren abzuwarten sei. Es stützte sich auf eine Verwaltungsverordnung. Diese ist für das Bundesgericht nicht bindend. Es verlangte eine Gesamtbeurteilung aller Integrationskriterien und kein schematisches Vorgehen.

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft verurteilte den heute 60-Jährigen wegen eines Autounfalls 2020 zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse. Der Mann war am Steuer eingenickt. Verletzt wurde niemand. Die Schwyzer Behörden beantragte nach Ablauf der strafrechtlichen Probezeit von zwei Jahren am 15. August 2022 beim SEM die Erteilung der eidgenössischen Einbürgerung.  © Keystone-SDA