Eine Verordnung soll Rundstreckenrennen in der Schweiz wieder ermöglichen - doch die Regelung überzeugt den Strassenverkehrsverband nicht.

Die Regelung zur Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen mit motorisierten Fahrzeugen überzeugt den Strassenverkehrsverband Strasseschweiz nicht. Er fordert in der Vernehmlassung zur Verkehrsregelnverordnung Anpassungen.

Die Änderungen der Verordnung, die am 1. Juni in Kraft treten sollen, enthalten neben der Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen unter anderem die Zulassung von Tiertransporten in der Nacht und an Sonntagen. Am Freitag endete das Vernehmlassungverfahren.

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Zahlreiche Auflagen stehen weiterhin im Weg

Die Aufhebung des Verbots der Rennveranstaltungen begrüsst der Verband grundsätzlich. Allerdings ist er der Ansicht, dass die Verordnung nicht mit dem Willen des Parlaments im Einklang stehe, welches das Verbot bereits am 17. März 2023 aus dem Gesetz gestrichen hatte. Zahlreiche Auflagen verhinderten unter dem Strich weiterhin die Durchführung von Rundstreckenrennen.

Das Verbot stammt aus dem Jahr 1955. Es wurde nach einem Unfall beim 24-Stundenrennen in Le Mans eingeführt, bei dem über 80 Menschen starben. (sda/bearbeitet von mbo)