Mit einer bedingten Haftstrafe wegen Tierquälerei endet ein Prozess in Uster ZH. Der Angeklagte muss zudem eine Busse zahlen - und darf auch nicht mehr mit Minderjährigen arbeiten.
Das Bezirksgericht Uster ZH hat am Dienstag einen Mann wegen mehrfacher Tierquälerei und mehrfacher Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Er hatte sich von seiner Katze im Intimbereich lecken lassen und mehrere Videos davon geteilt.
Das Gericht sprach neben der bedingten Freiheitsstrafe auch eine Busse von 2.000 Franken und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen aus. Letzteres deshalb, weil bei ihm auch kinderpornografische Aufnahmen gefunden wurden. Diese hatte er jedoch nicht selber hergestellt.
Entschuldigung bei der Katze
Von einem Landesverweis, wie ihn die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, sah das Gericht ab. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Franzose unter Tränen bei seiner Katze.
Zoophilie ist ein gesellschaftliches Tabuthema, von dem vor allem Heim- und Nutztiere betroffen sind. Das Ausmass in der Schweiz ist unklar, weil es kaum verlässliche Zahlen gibt. (sda/bearbeitet von phs)


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