Im Jahr 2024 wurden im Dorfzentrum von Elgg ZH mehrere Feuer gelegt. Nun hat die mutmassliche Brandstifterin die Taten gestanden. Als Grund nannte sie ihre Trauer über den Tod ihrer Katze, die sie mit Alkohol kompensierte.

Die Brandstifterin von Elgg ZH hat ihre Taten am Bezirksgericht Winterthur unter Tränen bereut. Ihre Verteidigerin forderte am Bezirksgericht Winterthur eine ambulante Massnahme.

Auslöser der Brandstiftungen war der Tod ihrer Katze, wie die Beschuldigte am Mittwoch bestätigte. Sie nahm damals Medikamente und trank vor den Taten jeweils "massive Mengen" Alkohol, wie der Richter sagte.

Feuer sollten Katze wiederbringen

Die Beschuldigte bestätigte, dass sie damals Stimmen hörte, was ihr zuvor nie passiert sei. "Die Stimmen waren für mich sehr real", sagte sie. Die Stimmen hätten ihr gesagt, dass die Katze wiederkäme, wenn sie Feuer lege. "Damals habe ich das geglaubt". Heute wisse sie, dass das nicht real war.

Die Stimmen hätten ihr gesagt, dass es acht Brände sein sollen. "Das ist das Unendlichkeitszeichen", sagte sie auf die Frage des Richters nach der sehr spezifischen Zahl. Die Verfahren zu zwei weiteren Bränden in dem Zeitraum in Elgg wurden eingestellt, wie der Richter am Mittwoch sagte.

Brandstifterin bereut Taten

Ihre Worte könnten kaum ausdrücken, wie leid ihr alles tue. "Nichts kann die Verluste und Traumata gut machen", sagte sie. Ihre damalige Wahrnehmung könne sie sich nicht mehr erklären. Sie hätte sich Hilfe holen sollen, sich aber zu sehr geschämt.

Die Staatsanwaltschaft forderte für die Brandserie eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, die aber zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden soll. Die 45-Jährige habe jegliche Konsequenzen ihres Handelns ignoriert, die Geschädigten hätten ihr nichts getan.

Zugutegehalten wurden ihr die Reue und ihr Geständnis nach der Verhaftung. Die Verteidigerin akzeptierte die geforderten drei Jahre.

Verteidigerin fordert ambulante Massnahme

Die Verteidigerin forderte aber, dass während der Verbüssung der Freiheitsstrafe eine ambulante Massnahme umgesetzt werden soll. Mehrere Kliniken seien angefragt worden, doch keine habe Platz oder Strukturen für das Krankheitsbild ihrer Mandantin gehabt. Die weniger einschneidende ambulante Massnahme sei zielführender, auch die "Sicherheit der Allgemeinheit" sei so besser gewährleistet.

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Die Staatsanwältin will, dass die Frau in einer stationären Massnahme bleibt. Es gebe keinen Grund, der gegen eine stationäre Massnahme spreche, führte die Staatsanwältin aus. Das Rückfallrisiko für weitere Taten werde als hoch eingeschätzt.

Die Beschuldigte habe mehrere schwere psychische Störungen, die aber behandelbar seien. Eine stationäre Massnahme in einer geschlossenen Klinik wird für bis zu fünf Jahren ausgesprochen, kann aber verlängert werden.

Das Gericht will das Urteil um 16:30 Uhr eröffnen. (sda/bearbeitet von phe)