Ein Paar aus Ungarn soll Verwandte und Bekannte zwangsprostituiert haben. Ihnen droht neben einer Freiheitsstrafe auch eine Landesverweisung.
Die Staatsanwältin hat am Bezirksgericht Zürich je acht Jahre Freiheitsstrafe für ein mutmassliches Zuhälter-Paar verlangt. Die Ungarn sollen Bekannte und Verwandte zwangsprostituiert haben.
Die Beschuldigten hätten auf Kosten der Frauen ein Luxusleben geführt, sagte die Staatsanwältin laut "Blue News" am Montag in ihrem Plädoyer. Die drei ausgenutzten Frauen hätten jeweils nur einen Bruchteil des Geldes erhalten, das die Freier zahlten. Zudem sollen sie zu gewissen sexuellen Praktiken gezwungen worden sein.
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Forderung: Landesverweisungen von zehn Jahren
Neben den Freiheitsstrafen fordert die Staatsanwältin auch Landesverweisungen von zehn Jahren für die 29-Jährige und den 40-Jährigen.
Die Anwältinnen der drei mutmasslichen Geschädigten verlangten Genugtuungen von 25'000 bis 35'000 Franken. Die Beschuldigten wiesen die Vorwürfe zurück. Sie hätten keine illegale Handlungen begangen.
Der Prozess wird am Dienstag mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. Die Urteile eröffnet das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt. (sda/bearbeitet von nap)