München/Berlin - Bei grosser Hitze kann es auf älteren Autobahnabschnitten aus Beton dazu kommen, dass sich Teile der Fahrbahndecke aufwölben oder Stellen aufbrechen. Das sind die sogenannten Blow-ups, so der ADAC. Sie sind gefährlich, weil es für die Verkehrsteilnehmer plötzlich und an unvorhergesehene Stellen passieren kann.

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Fahrbahnen aus Asphalt sind grundsätzlich aber nicht betroffen. Allerdings können Hitzeschäden in Bereichen auftreten, wo Reparaturstellen aus Asphalt an danebenliegende Betonplatten heranreichen.

Und wie häufig passiert das? Überschaubar, so der ADAC. So liegt der Anteil an Betonfahrbahnen demnach bundesweit bei rund 30 Prozent. Und: Blow-ups treten nur bei älteren Streckenabschnitten auf. Besonders anfällig: mehrfach reparierte Autobahnabschnitte und dort vor allem Fugen und Nahtstellen.

Wie reagiere ich richtig - und welche Versicherung zahlt?

Einen "prinzipiellen Schutz" vor Blow-ups gibt es laut ADAC nicht. Zum einen bricht die Decke unvorhergesehen auf. Und zum anderen genügen schon wenige Zentimeter, um Schäden oder Unfälle zu verursachen. Davon sind speziell Motorradfahrende betroffen.

Beschädigte Strassen ohne Warnschilder sollten Autofahrer schnellstmöglich der Polizei oder Autobahnmeisterei melden. Dann können die Verantwortlichen Warnschilder aufstellen oder den betroffenen Abschnitt sperren, damit nicht noch mehr Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Wer auf solchen Abschnitten unterwegs ist, sollte besonders vorsichtig und aufmerksam fahren und den Abstand zum Vordermann vergrössern. Etwaige Tempolimits und etwaige Warnschilder sind unbedingt zu befolgen.

Fahrzeugschäden infolge hitzebedingter Strassenbeschädigungen sind ausschliesslich über die Vollkaskoversicherung abgedeckt, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Sie übernimmt Schäden am eigenen Auto oder Motorrad, auch solche nach einem selbst verursachten Unfall wegen aufgeplatzter Fahrbahnen.

Auch die Autobahn- oder Strassenmeisterei ist in der Pflicht

Allerdings kann in Ausnahmefällen auch die Autobahn- oder Strassenmeisterei haften. Aber dafür müssten denen Versäumnisse in ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden. Dafür aber lägen die rechtlichen Hürden hoch, zumal der Nachweis laut GDV schwierig sei.

So müssen zwar bei hohen Temperaturen die Autobahn- und Strassenbahnmeistereien laut ADAC die Fahrbahnen verstärkt kontrollieren und gegebenenfalls Warnschilder aufstellen oder die Strecken ganz sperren. Aber nur wenn sie das nachweislich – obwohl in Kenntnis der Beschädigungen - nicht getan hätten und jemand zu Schaden käme, müsste der Staat dafür aufkommen.  © Deutsche Presse-Agentur