Erfurt - Fahrräder sind natürlich ganzjährig als Verkehrsmittel im Einsatz. Doch speziell in der warmen Jahreszeit schwingen sich besonders viele Menschen aufs Rad. Darauf sollten Autofahrer vorbereitet sein – und sich speziell beim Überholen immer an die geltenden Abstandregeln halten, so der Tüv Thüringen.
Einen Radfahrer beispielsweise auf den letzten Drücker vor dem Gegenverkehr überholen zu wollen, ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. So eine Aktion wird mit einer Geldbusse ab 30 Euro geahndet.
Diese Mindestabstände gelten
Die Strassenverkehrsordnung (StVO) fordert innerorts beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,50 Meter. Wer ausserorts Radelnde überholen will, darf das nur mit mindestens 2 Metern Seitenabstand tun.
Diese Abstände muss man übrigens auch einhalten, wenn man als Autofahrer Fussgänger und Elektrokleinstfahrzeuge überholen will.
Notfalls kann - etwa bei Gegenverkehr oder ganz engen Strassen - so lange nicht überholt werden, bis die Verkehrssituation das Manöver gefahrlos mit den genannten Abständen ermöglicht.
Die Seitenabstände gelten nicht, wenn Radler etwa vor einer roten Kreuzung bei ausreichend Platz, ganz langsam und vorsichtig rechts an stehenden Autos vorbeifahren oder sich neben sie stellen.
Radler überholen Radler - mit Rücksicht
Übrigens: Radfahrer untereinander müssen beim Überholen diese Abstände nicht generell einhalten, verweist der ADAC online auf ein Urteil (Az.: 2 U 121/21) vom Oberlandesgericht Oldenburg.
Allerdings ist das kein Freifahrtschein für Wildwest-Radler. Denn wie immer gilt auch hier wie überall das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach Paragraf 1 StVO. Und es kommt auf den Einzelfall an, etwa ob auf dem Radweg genug Platz zum Überholen ist. © Deutsche Presse-Agentur