Rund 85.000 Modelle der Marken Opel, Peugeot, Fiat, Citroën, DS, Lancia oder Alfa Romeo sind wegen Brandgefahr zurückgerufen worden. Was Betroffene nun wissen müssen.

Rüsselsheim/München - Achtung, Brandgefahr! Für Autofahrer eine Horrorvorstellung. Doch die kann theoretisch bei mehr als 85.000 Autos der Stellantis-Marken Opel, Peugeot, Fiat, Citroën, DS, Lancia und Alfa Romeo auch Realität werden.

Wegen eines möglichen Problems mit der Hochdruck-Kraftstoffleitung muss der Stellantis-Konzern aktuell einen verpflichtenden Rückruf durchführen. Weltweit sind laut ADAC rund 750.000 Fahrzeuge betroffen.

Was ist das Problem - was kann passieren?

Bei bestimmten Modellen könne es aufgrund gelöster Muttern zu Kraftstofflecks an der Hochdruckleitung kommen, erläutert Stellantis in einer Mitteilung.

Dies kann den offiziellen Angaben zu einem höheren Kraftstoffverbrauch und "im schlimmsten Fall" zu einem Motorbrand führen. Und die Brandgefahr ist ganz real, denn laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden im Kontext des Rückrufes schon elf Brandfälle (Stand Juni 2025) bekannt.

Wie finde ich heraus, ob ich betroffen bin?

Der Konzern kontaktiert die Halter betroffener Autos per Brief und bittet sie "dringend, umgehend einen Termin bei ihrem Händler zu vereinbaren, um das Problem zu beheben."

Die Nachbesserung besteht laut Stellantis aus dem Nachziehen der Mutternverbindungen an der Hochdruckleitung und bestimmter Schrauben. "Dies dauert weniger als eine halbe Stunde und ist kostenlos", heisst es in einer Mitteilung.

Betroffen sind laut Stellantis folgende Modelle der Produktionsperiode: 01/2023– 05/2025 (abhängig vom Modell). Vereinzelte Modelle können Stellantis zufolge auch noch aus dem Jahr 2022 betroffen sein:

  • Citroën: - Basalt - C3 Aircross V3 - C3 V5C4 V3 - C4X - C5 Aircross - C5, Aircross V2 - C5X
  • Opel/Vauxhall: - Astra L - Corsa - Frontera - Grandland X - Grandland V2 - Mokka
  • Peugeot: - 208 V2 - 308 V3 - 408 - 2008 V2 - 3008 V2 - 3008 V3 - 5008 V2 - 5008 V3
  • DS: - DS3 Crossback - DS4 V2
  • Lancia - Ypsilon
  • Alfa Romeo: - Junior
  • Jeep: - Avenger
  • Fiat: - 600 - Grande Panda

Wer vor dem Schreiben wissen will, ob er von diesem oder anderen Rückrufen betroffen ist, kann das oft über eine sogenannte FIN-Abfrage ("Fahrzeugidentifikationsnummer") auf den Internetseiten der Hersteller und Importeure nachschauen. Die Angaben zu Rückrufaktionen verstecken sich allerdings zuweilen in Untermenüs.

Bei Opel beispielsweise muss man sich erst über die Unterpunkte "Opel Besitzer" und "Serviceleistungen & Garantien" zur Seite "Prüfung auf Rückrufkampagne" klicken.

Auch das KBA weist in diesem Zusammenhang auf seine Internet-Datenbank hin. Der grundsätzliche Ablauf einer Rückrufaktion ist dort ebenfalls detailliert beschrieben. Auch der ADAC hält im Netz eine Übersichtsseite zu Rückrufen und Serviceaktionen parat.

Wer schon weiss, dass sein Auto betroffen ist, aber bisher nicht benachrichtigt wurde und etwa Urlaubspläne hat, kann bei Bedenken zum entsprechenden Markenhändler gehen und um weitere Infos und einen Check bitten.

Unterschied zwischen Serviceaktion und Rückruf?

Einen verpflichtenden Rückruf kann das KBA anordnen, wenn die Sicherheit von Fahrer, Insassen oder anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Spiel steht. Als Beispiele nennt der ADAC etwa Defekte von Bremsen oder Airbags.

Es kann aber auch um umweltrelevante Probleme gehen. Wer solch einem Rückruf nicht nachkommt, kann sogar die Zwangsstilllegung des Autos riskieren. Der ADAC rät dringend dazu, einen solchen Termin schnellstmöglich zu machen. Denn oft geht es um ein Unfallrisiko.

Wer ein gebrauchtes Auto hat und den Verdacht, der Vorbesitzer könnte einen Rückruf ignoriert haben, sollte zu einem Vertragshändler fahren. Der kann das über eine Datenbank abgleichen.

Dann gibt es die freiwilligen "Rückrufe". Sie müssen rein rechtlich in der Regel nicht verpflichtend wahrgenommen werden - sind also Serviceaktionen des Herstellers, erläutert der ADAC.

Empfehlungen der Redaktion

Diese unterteilen sich wiederum abermals in:

  • Sogenannte stille Aktionen: Diese betreffen eher Komfortthemen, deren Behebung oft nicht eilt. Sie werden "still" automatisch beim nächsten Servicetermin in der Werkstatt abgearbeitet, etwa manchmal auch nur ein Software-Update. Dem Kunden soll deswegen nicht ein extra Termin anfallen. Der ADAC rät, auch mit einem älteren Auto oder neuem Gebrauchtwagen in eine Markenwerkstatt zu fahren, um nachgucken zu lassen: Sind alle stillen Aktionen abgearbeitet worden?
  • Öffentliche Aktionen: Dabei werden die betroffenen Kunden etwa per Post oder zusätzlich auch über die Medien aufgefordert, in die Markenwerkstatt zu fahren. Dann ist das Risiko für weitere Schäden recht hoch.

Doch die Grenzen zwischen einem Rückruf und einer Serviceaktion seien oft nicht eindeutig. Dann wird den Angaben zufolge zwischen KBA und Hersteller entschieden, ob es ein sicherheits- beziehungsweise umweltrelevanter Mangel ist. Das KBA entscheidet als zuständige Marktüberwachungsbehörde, die Hersteller starten dann einen "freiwilligen Rückruf", so der ADAC. Passiere das nicht, könne das KBA den Rückruf auch anordnen.  © Deutsche Presse-Agentur