Frankfurt/Main - Missverständnisse am Zebrastreifen können teuer werden. Klar, hier muss man etwa als Auto- oder Motorradfahrer die Fussgänger herüberlassen. Aber was gilt genau am Fussgängerüberweg – wie er offiziell heisst?

Fussgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen haben auf dem Zebrastreifen Vorrang, wenn sie den Übergang erkennbar nutzen wollen. Verkehrsteilnehmer wie Auto-, Motorrad- und Radfahrer dürfen sich nur mit mässigem Tempo dem Zebrasteifen nähern und - falls nötig – warten. So schreibt es die Strassenverkehrsordnung (StVO) vor. Tun sie das nicht, kann ein Bussgeld ab 80 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz sein.

Auch als Fussgänge aufmerksam bleiben

Doch blind darauf verlassen, dass alle das tun, sollte man sich nicht, so der ADAC Hessen-Thüringen. Daher bleiben Fussgänger besser selbst auch stets aufmerksam und beobachten den Verkehr beim Überqueren des Zebrastreifens. Blicke aufs Smartphone oder laute Musik über Kopfhörer können dabei ablenken. Zudem könnten Fussgänger den Blickkontakt mit den Fahrern suchen, um zu verdeutlichen, dass sie über den Streifen gehen wollen.

Wirklich überqueren sollte man ihn allerdings erst, wenn die herankommenden Fahrzeuge ihr Tempo reduziert haben. Übrigens, weil man es im Alltag oft anderes beobachten kann: Radfahrer, die über den Zebrastreifen gelangen wollen, haben nur dann Vorrang wie Fussgänger, wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben. Wollen sie ihn aber radelnd überqueren, verlieren sie den Vorrang und müssen ihrerseits die Fahrzeuge durchlassen.

Ganz wichtig: Kreuzt der Zebrastreifen die Wege von Schienenfahrzeugen wie etwa einer Strassenbahn, dann haben die genannten Gruppen keinen Vorrang - die Schienenfahrzeuge dürfen jederzeit über den Streifen fahren.

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Was ist sonst noch wichtig?

Wer sich einem Zebrastreifen nähert, sollte rechtzeitig vorher das Tempo drosseln und die umliegende Umgebung beobachten. Denn es kann auch sein, dass plötzlich Fussgänger einige Meter vor und nach dem Überweg über die Strasse gehen.

Ab dem Schild mit abgebildetem Fussgängerüberweg (Zeichen 350) darf man nicht mehr überholt werden. Fehlt das Zeichen, gilt das Überholverbot auf der Fahrbahnmarkierung.

Ausserdem darf man bei stockendem Verkehr nicht mehr auf den Zebrastreifen fahren, wenn man auf ihm zum Stehen kommen würde. Zudem ist es verboten, im Bereich bis zu fünf Meter vor oder gar auf einem Zebrastreifen zu halten oder zu parken.  © Deutsche Presse-Agentur