Wer ausser Juristen und Verbraucherschützern liest schon das Kleingedruckte? Sie hoffentlich – damit Sie beim Online-Shopping am Ende nicht kräftig draufzahlen. Denn auch Laien können die schlimmsten Fallen schnell erkennen.

Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Ulrike Sosalla dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Wer online einkauft, eine App runterlädt oder Geldgeschäfte erledigt, kennt es: Kurz vor Schluss ploppt noch ein Hinweis auf die Geschäfts- oder Kreditbedingungen auf, die man bitte akzeptieren soll – und meistens hakt man das Kästchen an, ohne das Dokument dahinter auch nur überflogen zu haben.

Kein Wunder, denn gefühlt gibt es an immer mehr Stellen solche seitenlangen Ausführungen in langatmigem Juristendeutsch, die ganz banale Geschäfte wie etwa einen Online-Einkauf regeln. Ich persönlich rede mir meine Faulheit, dass ich den Text nicht lese, gerne schön: Im Laden lasse ich mir ja auch nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zeigen, bevor ich zur Kasse gehe.

Manchmal allerdings ist das Kleingedruckte plötzlich doch wichtig. Kürzlich hatte ich so einen Fall. Ich war auf der Suche nach einem neuen Notebook. In einem Shop gab es ein gutes Gerät als Restposten im Sonderangebot. Und nicht nur das: Es gab noch hundert Euro Rabatt obendrauf, wenn ich einen zinslosen Sofortkredit abschliesse.

Man muss keine Wirtschaftsjournalistin sein, um sich an dieser Stelle verwundert die Augen zu reiben: Ein zinsloser Kredit ist ohnehin schon eine Art Rabatt und dann noch 100 Euro Preisnachlass zusätzlich? Wo ist hier der Haken?

Schon aus Neugier habe ich mich durch das Antragsverfahren geklickt, bis ich schliesslich bei den Kreditbedingungen landete. Die waren – so fair muss man sein – gar nicht übertrieben klein gedruckt, sondern recht gut lesbar. Trotzdem leicht vorstellbar, dass ein Teil der Kundschaft die Lektüre überspringt. Was in diesem Fall ein Fehler gewesen wäre. Das Angebot hatte gleich zwei Haken:

  • Nummer eins: Zinsfrei ist der Kredit nur dann, wenn man ihn in sechs Monatsraten zurückzahlt. Wählt man, was prominent angeboten wird, acht, zehn oder zwölf Monatsraten aus, werden auf die überzähligen Monate stolze 18 Prozent Zinsen fällig.
  • Nummer zwei: Den Kredit bekommt man in Form einer Kreditkarte. "Wir gewähren Ihnen eine Kreditlinie von 5.000 Euro", steht da. "Das ist aber nett", denke ich. Und lese dann, was kleiner darunter steht: Auch dafür gilt der hohe Zinssatz von 18 Prozent. Den kann man vermeiden, indem man nach Erhalt der Kreditkarte die Ratenzahlung – die voreingestellt ist – abwählt und alle Kreditkartenumsätze am Monatsende ausgleicht. Aber dafür muss man – genau: erst mal das Kleingedruckte lesen.

Liest man die Bedingungen nicht durch, kann man in manchen Fällen also richtig draufzahlen. Aber wie weiss man, wann man den Haken bei den AGB – oder den Kreditbedingungen – nicht einfach unbesehen setzen sollte?

In drei Fällen bin ich immer vorsichtig. Meist lese ich dann nicht nur das Kleingedruckte, sondern schaue mir auch die Bewertungen des Anbieters auf mehreren verschiedenen Portalen wie Google, Trustpilot oder Idealo an.

Fall 1: Ein Angebot hört sich auffallend gut an

Wer ohnehin gerade Preise vergleicht, merkt schnell, wenn ein Sonderangebot wirklich günstig ist. Wenn es dann noch Zusatzrabatte gibt, wie bei meinem Notebook-Kredit, sollte man auf jeden Fall misstrauisch sein.

Ich schaue in den Geschäftsbedingungen vor allem auf drei Punkte:

  • Gibt es ungünstige Rücknahmeregelungen, wird beispielsweise die Rücknahme von gebrauchten Geräten oder Restposten ausgeschlossen?
  • Gibt es – bei Abos oder Krediten – eine ungünstige zeitliche Begrenzung, läuft etwa das vergünstigte Abo deutlich kürzer als die Mindestlaufzeit?
  • Gibt es sonstige Kosten, die das Angebot verteuern könnten, etwa hohe Bearbeitungs- oder Versandkosten?

Diese Punkte kann ich meist auch als Nicht-Juristin entdecken, indem ich bei den entsprechenden Überschriften nachlese.

Fall 2: Es geht um eine grössere Geldsumme

Wenn ich einen Schlüsselanhänger für 7,90 Euro auf Etsy kaufe, schenke ich mir die Lektüre der AGB. Geht es um mehrere hundert oder gar mehrere tausend Euro, bin ich vorsichtiger. Wenn ich so viel Geld bei einem Online-Shop ausgebe, bei dem ich noch nie zuvor eingekauft habe, checke ich vorher sowohl die Bewertungen als auch die AGB.

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Fall 3: Ein Kredit hat auffallend niedrige Zinsen oder eine Geldanlage bietet höhere Zinsen als üblich

In diesem Fall sollte man immer misstrauisch sein, denn vor allem bei Zinsanlagen gibt es im Internet viele, zum Teil sehr ausgeklügelte Betrugsmaschen. Die Stiftung Warentest hat aufgeschrieben, wie Sie überprüfen können, ob ein Geldanlage-Angebot unseriös ist und Ihnen daher ein Totalverlust drohen könnte.

In meinem Fall habe ich den 100-Euro-Rabatt trotz der beiden Haken mitgenommen – aber natürlich sechs Monate Rückzahlung für den Kredit vereinbart, damit er wirklich zinslos bleibt. Die Kreditkarte, die ich bekommen habe, habe ich sofort zum nächstmöglichen Termin wieder gekündigt. Und ausserdem habe ich mir vorgenommen, häufiger ins Kleingedruckte zu schauen – man weiss ja nie, was man dort findet.

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Verwendete Quellen