Im Herbst machen viele Hobbygärtner Ordnung im Garten. Der Griff zur Schere ist dabei obligatorisch. Doch welche Pflanzen sollten im Herbst wirklich zurückgeschnitten werden und von welchen sollte man lieber die Finger lassen?

Beim Anblick von verblühten Stauden und wuchernden Sträuchern juckt es vielen Hobbygärtnern in den Fingern. Schnell ist die Gartenschere zur Hand. Doch Vorsicht: Nicht jede Pflanze profitiert von einem Herbstschnitt. Viele brauchen ihre trockenen Stängel sogar als natürlichen Winterschutz.

Diese Pflanzen vertragen einen Herbstschnitt

Himbeeren stehen ganz oben auf der Schnittliste. Bei den Herbsthimbeeren werden alle abgetragenen Ruten bodennah entfernt, bei sommertragenden Himbeeren nur alte Ruten. Neue Triebe müssen stehen bleiben. Auch Lavendel freut sich über eine grosszügige Kürzung: Bis zu ein Drittel der Pflanze darf weg, damit er im nächsten Jahr wieder prächtig blüht.

Beim Sommerflieder sollte man abgeblühte Rispen wegschneiden, um unkontrollierte Aussaat zu verhindern. Bei Dahlien werden verwelkte Blüten bis zum ersten Frost regelmässig entfernt. Funkien können nach den ersten Frösten zurückgeschnitten werden.

Finger weg von diesen Pflanzen

Rosen, Hortensien und Pfingstrosen gehören definitiv nicht auf die Herbstschnitt-Liste. Ihre verwelkten Blüten und Blätter dienen als wertvoller Frostschutz. Ziergräser wie Chinaschilf oder Lampenputzergras schützen mit ihren Halmen das Herz der Pflanze vor Kälte.

Auch Stauden wie Sonnenhut oder Astern sollten stehen bleiben - ihre Samenstände bieten Vögeln wichtige Winternahrung. Frühblüher wie Forsythien oder Magnolien würden durch einen Herbstschnitt ihre Knospen für das kommende Jahr verlieren.

Die goldenen Regeln für den Herbstschnitt

Wer im Herbst schneidet, sollte spätestens im Oktober fertig sein. So haben Schnittstellen noch Zeit zu verheilen, bevor der Frost kommt. Sauberes, scharfes Werkzeug verhindert Krankheitsübertragung. Grundsätzlich gilt: Nur bei frostfreiem Wetter schneiden und nicht zu radikal kürzen.

Empfehlungen der Redaktion

Ausserdem muss das gesetzliche Schnittverbot in Deutschland beachtet werden. Dieses gilt von 1. März bis 30. September für Hecken, Gehölze und Sträucher und dient dazu, Vögel und andere Tiere während der Brutzeit zu schützen. (sv)

Verwendete Quellen

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