Wein kommt in Rotweinsauce und Rum in Rumkugeln vor. Das erwartet man. Aber auch, dass Alkohol in Fertigsuppen, Grillsaucen oder gar in Fertigkuchen steckt? Verbraucherschützer:innen klären auf.

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Er dient als Geschmacksträger, macht Produkte haltbarer oder sorgt als Trennmittel dafür, dass Lebensmittel nicht verklumpen. Doch in den meisten Fällen ist Alkohol in Kuchen, Suppen, Sossen und Co. nicht auf den ersten Blick erkennbar.

"Ein deutlicher Hinweis auf der Vorderseite ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Alkohol muss lediglich in der Zutatenliste aufgeführt werden, die sich meist klein auf der Rückseite der Verpackung befindet", kritisiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Welche Begriffe auf versteckten Alkohol hinweisen

Statt mit einem gut sichtbaren Hinweis auch der Vorderseite, verstecke sich Alkohol auf der Zutatenliste auch noch teilweise hinter verschiedenen Begriffen, wie Ethanol, Arrak oder Ethylalkohol. Und wenn Alkohol als Trägerstoff verwendet wird, müsse er nicht einmal im Zutatenverzeichnis aufgeführt sein, erklären die Verbraucherschützer:innen.

Dies sei zum Beispiel bei manchen Aromen der Fall. Und für unverpackte Lebensmittel, wie lose verkaufte Pralinen und Speisen im Restaurant oder Kuchen im Café gelte auch keine Kennzeichnungspflicht.

Alkohol drin? Im Zweifel lieber nachfragen

Nicht hilfreich sei diese Praxis etwa für Schwangere, Kinder, abstinente Alkoholiker:innen oder Menschen, für die aus religiösen oder anderen Gründen Alkohol ein Tabu ist.

Sie sollten deshalb einen genauen Blick auf die Zutatenliste werfen, empfiehlt Caroline Brunnbauer, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Bei unverpackten Lebensmitteln oder beim Restaurantbesuch helfe nur nachzufragen, ob Alkohol enthalten ist.

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Wer selbst mit Alkohol kocht, sollte auf die Art und Menge des alkoholischen Getränks, die Zubereitungsart der Speise und die anderen Zutaten achten, um sicherzustellen, dass der Alkohol verdampft. Mehr Informationen dazu finden sich hier:  © UTOPIA

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