Die Beschuldigte im Prozess am Kantonsgericht in Trogen rund um einen mutmasslichen Stiftungsbetrug hat am Dienstag nur wenig zu den Anschuldigungen gegen sie gesagt. Es geht um Gelder von über 300'000 Franken, die sie teilweise zweckwidrig verwendet haben soll.

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"Ich kann dazu keine Aussagen machen", sagte die Beschuldigte am zweiten Prozesstag mehrmals auf Fragen des vorsitzenden Richters. Dieser fragte die Beschuldigte, eine heute 48-jährige Frau, wie sie sich zu mehreren in der Anklageschrift gemachten Vorwürfen äussere.

Geäussert hat sie sich jedoch dazu, dass sie Stiftungen um Unterstützung für die Gesundheitskosten ihrer Tochter angefragt haben soll. Sie habe rund ein Dutzend Schreiben verfasst. "Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass ich für Unterstützungen für meine Tochter über 1000 Stiftungen angeschrieben habe", so die Beschuldigte.

Gemäss der Anklage soll die Ausserrhoderin über 1000 Stiftungen angeschrieben haben. Das Geld soll sie teilweise zweckwidrig für ihren Lebensunterhalt verwendet haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.  © Keystone-SDA