Der Bundesrat hat Spionage-Ermittlungen im Umfeld des Nachrichtendienstes (NDB) zur angeblichen Weitergabe sensibler Informationen aus der Cyber-Abteilung an Russland genehmigt. Er hiess dazu ein Ermächtigungsgesuch der Bundesanwaltschaft gut.
Die Bundesanwaltschaft (BA) darf nun ermitteln, wie sie im Radio SRF bestätigte. Diese Bestätigung lag auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Für eine solche Ermittlung sei die Genehmigung der Landesregierung nötig, berichtete SRF.
Das Ermächtigungsgesuch wurde laut der BA aufgrund einer möglichen Verletzung des Amtsgeheimnisses, möglicher verbotener Handlungen für einen fremden Staat sowie mutmasslichen politischen Nachrichtendienst eingereicht. Die letzten beiden Delikte können mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.
Vor rund fünf Jahren hätten zwei westliche Geheimdienste beim NDB Alarm geschlagen, hiess es im SRF-Beitrag. Demnach seien Geheimdienst-Informationen an private Firmen weitergereicht worden und über diesen Weg an den russischen Geheimdienst gelangt. © Keystone-SDA