Die vom Bundesrat geplante inländische Umsetzung des europäischen Migrations- und Asylpakts kommt in der zuständigen Nationalratskommission grundsätzlich gut an. Am EU-Solidaritätsmechanismus im Asylwesen soll sich die Schweiz aber nur unter Bedingungen beteiligen.

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Nach intensiver Diskussion hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit 13 zu 12 Stimmen für eine Kompromisslösung ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Demnach soll sich die Schweiz nur am Solidaritätsmechanismus beteiligen, wenn aus Sicht der Migration bedeutsame Staaten wie Italien ihren Verpflichtungen im Rahmen des Dublin-Systems nachkommen.

Die europäische Asylreform sieht für EU-Mitgliedstaaten einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus vor. Dieser soll sicherstellen, dass EU-Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, von anderen EU-Mitgliedstaaten entlastet werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: die Übernahme von Personen, eine finanzielle Unterstützung oder sonstige Beiträge, wie beispielsweise Sachmittel.  © Keystone-SDA