Das Kreisgericht in Mels im Kanton St. Gallen hat am Donnerstag in einem Tötungsdelikt mit einem Schirm an der Melser Fasnacht von 2022 ein Urteil gefällt. Der damals 19-jährige Mann wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.

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Der heute 22-Jährige wurde wegen des "Verübens einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit" am Donnerstag für schuldig befunden. Zudem ordnete das Gericht an, dass er für die Dauer der Probezeit von fünf Jahren auf Alkohol verzichten muss. Auch muss er sich einer Therapie unterziehen.

Bei der Tat an der Melser Fasnacht 2022 stach der junge Mann einem 45-jährigen Italiener nach starkem Alkoholkonsum mit einem Regenschirm in die Augen. Der 45-Jährige starb. Der Tat ging eine Auseinandersetzung zwischen den Beiden voraus.  © Keystone-SDA