Die Kommission will Alters- und Hinterlassenenversicherung-Heiratsstrafe für Ehepaare abschaffen. Die Vorlage zur Reform der Hinterlassenenrenten hiess die Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N) mit 13 zu 12 Stimmen gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Pensionierte Ehepaare sollen künftig wie Unverheiratete zwei AHV-Renten erhalten und nicht mehr höchstens das Anderthalbfache der Maximalrente. Die zuständige Nationalratskommission will diesen Vorschlag der Initiative gegen die AHV-Heiratsstrafe entgegenstellen.

"Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare"

Die Vorlage zur Reform der Hinterlassenenrenten hiess die Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N) mit 13 zu 12 Stimmen gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die neuen Bestimmungen sollen indirekter Gegenvorschlag werden zur Initiative "Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare" der Mitte-Partei.

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Gelten sollen die Bestimmungen allerdings nur für künftige Pensionierte. Bei laufenden Renten soll der Ehepaar-Plafond nach dem Willen der Mehrheit bleiben. Dabei gibt es Minderheitsanträge für eine Anhebung der Obergrenze für Ehepaare auf 175 Prozent.

Für neue Rentnerinnen und Rentner von AHV und IV soll es keinen Verwitwetenzuschlag mehr geben. Auch Alterskinderrenten will die Mehrheit nicht mehr auszahlen. Bei schon laufenden Renten sollen die Kinderrenten bestehen bleiben. (sda/bearbeitet von nap)