Der Verfügungsbereich des Staatssekretariats für Migration hat das Bundesgericht beschäftigt. Die Möglichkeit, kantonal erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen zu widersprechen, sei teilweise verfassungswidrig.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) darf kantonal erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen die Zustimmung verweigern. Laut Bundesgericht ist dies teilweise verfassungswidrig, da Urteile kantonaler Gerichte übersteuert werden können. Dies widerspricht der Gewaltenteilung.
Zudem werde mit dieser gesetzlich festgelegten Kompetenz die richterliche Unabhängigkeit verletzt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Freitag publizierten Urteil.
Verweigerte Aufenthaltsbewilligung
Im konkreten Fall verweigerte das Zürcher Migrationsamt einem straffällig gewordenen Iraker die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde des Mannes gut und wies das Amt an, die Bewilligung zu erteilen.
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Auf der Basis des Ausländer- und Integrationsgesetzes verweigerte das Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Zustimmung und wies den Mann aus der Schweiz weg. Das Bundesgericht erachtet die entsprechende Gesetzesbestimmung als teilweise verfassungswidrig, muss sie aber aufgrund der Bundesverfassung anwenden. Die Beschwerde des Irakers hat es abgewiesen. (sda/bearbeitet von ng)