Freigesprochen aus Mangel an Beweisen: Bernhard Alpstaeg setzt sich in zweiter Instanz gerichtlich durch. Der FCL-Aktionär geht sogar straffrei aus.
FCL-Aktionär Bernhard Alpstaeg ist vom Vorwurf der Nötigung und der versuchten ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen worden. Das Kriminalgericht Luzern taxiert die Tatvorwürfe als nicht bewiesen.
Alpstaeg geht damit auch straffrei aus, wie das Gericht am Freitag bekannt gab. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn im Sommer 2024 in einem Strafbefehl eine Busse von 10'000 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 3000 Franken verhängt. Alpstaeg akzeptierte den Strafbefehl aber nicht und setzte sich nun vor Gericht durch.
Zwei Anklagepunkte gegen Alpstaeg
Beim Vorwurf der Nötigung sprach das Gericht Alpstaeg im Sinne von "im Zweifel für den Angeklagten" frei. Es sei zwar möglich, dass der Beschuldigte entsprechende Aussagen gegenüber dem Verwaltungsrat gemacht habe, dies genüge aber für eine Verurteilung nicht, erklärte das Gericht bei der Urteilseröffnung.
Beim zweiten Anklagepunkt ging es um Alpstaegs Erwerb von 60 Prozent der Aktien der Stadion Luzern AG. Alpstaeg soll laut Staatsanwaltschaft beim Kauf der Stadionaktien den FCL-Verwaltungsrat "nicht oder nicht genügend" über sein Vorkaufsrecht informiert und sich damit Vorteile verschafft haben. Dieser Argumentation konnte das Gericht indes nicht folgen. (SDA/bearbeitet von ank)