Der Nationalrat will ein schärferes Jugendstrafrecht. So sollten unter anderem Jugendliche bei besonders schweren Straftaten nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden.

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Der Nationalrat will das Schweizer Jugendstrafrecht verschärfen. Bei schweren Verbrechen sollen künftig unbedingte Strafen gegen Jugendliche ausgesprochen werden können. Und wenn ein Jugendlicher bei Massnahmen nicht kooperiert, soll er ins Gefängnis müssen.

Mit 95 zu 94 Stimmen bei drei Enthaltungen hat der Nationalrat am Montag in seiner Sondersession eine entsprechende Motion von Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) angenommen. Sie fordert auch, dass Jugendliche bei besonders schweren Straftaten nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden. Der Bundesrat solle die entsprechenden Gesetzesänderungen vorlegen.

Jugendliche begehen offenbar immer öfter schwere Straftaten

Als Begründung gab Fehr an, immer öfter begingen Jugendliche in der Schweiz schwere Straftaten und offenbarten grosse kriminelle Energie. So etwa im März 2024, als ein 15-Jähriger, der sich zur Terrororganisation IS bekannte, in Zürich einen Juden mit einem Messer lebensgefährlich verletzte.

Der Vorstoss geht nun zur weiteren Beratung in die zuständige Kommission des Ständerats. (sda/bearbeitet von mbo)