Der Verteidiger von Brian Keller hat am Bezirksgericht Zürich eine bedingte Strafe gefordert. Die Anwältin des Geschädigten sprach von einer monatelangen Hetzkampagne.
Der 29-Jährige habe seinem Kontrahenten nur einen Schlag gegen den Kopf verpasst, führte Kellers Verteidiger am Freitag vor Gericht aus. Die anderen Schläge seien gegen den Oberkörper gegangen, das zeige auch ein Video klar. In der Anklage ist hingegen von sechs Schlägen gegen den Kopf die Rede.
Während der Staatsanwalt Kellers Hintergrund als Boxer negativ auslegt, sieht der Verteidiger dabei den Grund, warum sich der Geschädigte nicht stärker verletzt hatte. Der 29-Jährige habe seine Schläge kontrollieren können.
Die Vorgeschichte Kellers, er sass im Alter von 20 bis 28 Jahren im Gefängnis, lange auch in Isolationshaft, sei zu berücksichtigen. Er habe nichts anderes gekannt, als die Sprache des Gefängnisses, sagte der Verteidiger. Vor diesem Hintergrund seien auch die Taten zu sehen.
"Er ist kein Mafiapate"
Einen Vergleich zu Rap-Songs zog der Verteidiger betreffend des öffentlichen Aufrufs zu Verbrechen. Auch dort würde etwa Gewalt verherrlicht, was Millionen Menschen hörten. Aussagen wie "greift ihn an, verletzt ihn" seien nicht ernstzunehmen. "Mein Mandant ist kein Mafiapate und verfügt auch nicht über eine fanatische Anhängerschaft", sagte der Verteidiger. Es gehe nur um Unterhaltung.
Die Anwältin des Geschädigten "Skorp" brachte eine vollendete schwere Körperverletzung ins Spiel. Ihr Mandant sei als Influencer und Model auch beruflich betroffen.
Der Staatsanwalt zitierte Aussagen aus der Untersuchung. Keller habe da keine Reue gezeigt und etwa gesagt, dass er für seine Familie sterben würde. Der Streit eskalierte laut Kellers Aussagen, weil seine Familie von dem Kontrahenten bedroht wurde.
Der 29-jährige Keller, einst der "bekannteste Häftling der Schweiz", war im Mai 2024 auf "Skorp" losgegangen und schlug ihm die Faust ins Gesicht. Als dieser am Boden lag, soll Keller weitere fünfmal heftig zugeschlagen haben. © Keystone-SDA