Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente sollen die Mehrwertsteuer und auch die Lohnbeiträge erhöht werden. Das hat der Ständerat am Donnerstag entschieden und dabei eine allfällige Aufhebung der AHV-Heiratsstrafe einbezogen.

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Zur Diskussion stand nicht nur die Finanzierung der 13. AHV-Rente, sondern auch die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der AHV. Die Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) beantragte mehr Mehrwertsteuer und auch höhere Lohnbeiträge.

Der Rat folgte am Donnerstag mit 23 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung. Zuvor hatte er einen Minderheitsantrag von Hannes Germann (SVP/SH) abgelehnt, der Entscheide zur AHV-Heiratsstrafe nicht vorwegnehmen und für die 13. AHV-Rente lediglich befristet die Mehrwertsteuer erhöhen wollte.

Konkret sollen gemäss dem Ständeratsentscheid die Lohnbeiträge an die AHV am 1. Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht werden. Würden gleichzeitig die Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte gesenkt, könnten die AHV-Beiträge für Arbeitgebende und Arbeitnehmende unter dem Strich um je 0,1 Prozentpunkte steigen.

Parallel dazu wird die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis zu einem Prozentpunkt erhöht. Die erste Erhöhung ab 2028 um einen halben Prozentpunkt soll für die 13. AHV-Rente gebraucht werden. Mit der späteren zweiten Erhöhung soll eine allfällige Abschaffung oder höhere Plafonierung der AHV-Ehepaar-Renten finanziert werden.  © Keystone-SDA