Hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentner mit Anrecht auf Ergänzungsleistungen sollen dank Betreuung vermehrt zuhause wohnen können. Im Rahmen seiner ersten Beratung zur entsprechenden Gesetzesänderung machte der Ständerat einen Schritt auf den Nationalrat zu.
So will auch der Ständerat Personen, die ein Zimmer für einen nächtlichen Assistenzdienst zur Verfügung stellen müssen, mehr Geld zusprechen. Dies entgegen einer Mitte-Rechts-Minderheit der kleinen Kammer und gegen den Willen des Bundesrates.
Gleichzeitig stellte sich der Ständerat gegen den Beschluss des Nationalrates, dass, wenn in einem Haushalt gleichzeitig mehreren Nachtassistenzpersonen je ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden muss, die Zusatzbeiträge nicht auf die Pflegebedürftigen aufgeteilt, sondern doppelt ausbezahlt werden.
Zudem baute die kleine Kammer den Anspruch auf eine Förderung der Alltagsgestaltung und der sozialen Teilhabe ein. So geht das Geschäft zurück in den Nationalrat. Ziel der Gesetzesanpassung ist eine Entlastung von Alters- und Pflegeheimen in der Schweiz. © Keystone-SDA