Das Verbot der Hamas und ähnlicher Organisationen ist erst wenige Monate alt. Jetzt bestätigt die Bundesanwaltschaft: Erste Ermittlungen laufen bereits. Doch konkrete Informationen gibt es bislang nicht.
Die Bundesanwaltschaft hat erste Strafverfahren im Zusammenhang mit dem im Mai in Kraft getretenen Gesetz zum Verbot der Hamas und verwandter Organisationen eröffnet. Dies teilte sie am Freitag mit.
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Für eine umfassende Bilanz sei es noch zu früh, schrieb die Bundesanwaltschaft (BA) in ihrem Communiqué. Sie könne lediglich bestätigen, dass sie aktiv sei. Weitere Informationen könnten zum jetzigen Zeitpunkt nicht veröffentlicht werden. (SDA/bearbeitet von amb)