Bei den Nationalratswahlen im Herbst 2027 wird in den Kantonen Luzern und Freiburg je ein Sitz mehr zu besetzen sein als bisher. Die Kantone Bern und Graubünden werden je einen Sitz weniger zur Verfügung haben. Das ist die Folge der Bevölkerungsentwicklung.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über die Sitzverteilung bei der Gesamterneuerungswahl des Nationalrates 2027 verabschiedet, wie er mitteilte. Aufgrund der kantonalen Bevölkerungszahlen kommt es demnach zu zwei Sitzverschiebungen.
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Die Nationalratssitze werden auf die Kantone im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl verteilt, wobei aber jeder Kanton Anspruch auf mindestens einen Sitz hat. Massgebend ist die ständige Wohnbevölkerung. Dieses Vorgehen kam für die Nationalratswahlen 2015 zum ersten Mal zum Einsatz.
In Kantonen, in denen nur ein Mitglied des Nationalrats zu wählen ist, findet die Wahl im Majorzverfahren statt. © Keystone-SDA