Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima muss noch einmal komplett neu geregelt werden.

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Die Gesetzesänderung von 2018 sei unzureichend und ausserdem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.  © dpa

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