In Deutschland warten mehr als 8.000 Menschen auf ein lebensrettendes Spenderorgan – doch es gibt viel zu wenige Organspender. Wer spenden möchte, muss in Deutschland aktiv zustimmen. Wie man seine Entscheidung dazu festhalten kann, welche Möglichkeiten es neben dem Organspendeausweis gibt und was man auf Reisen beachten sollte.
Dieses Jahr haben in Deutschland bis Ende Mai nach vorläufigen Zahlen 426 Menschen nach ihrem Tod Organe für die Transplantation gespendet. 2024 waren es nach Angaben der Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) insgesamt 953 Spender und 2.855 gespendete Organe – viel zu wenig, sagen Experten.
"Wir haben in Deutschland viele Patienten, die auf einer Transplantationswarteliste stehen und seit Jahren auch immer mehr Patienten, die gar nicht mehr auf eine Warteliste aufgenommen werden, weil die Aussicht, transplantiert zu werden, sehr gering ist", sagte Felix Schönrath, Oberarzt für Herzinsuffizienz und Herztransplantation am DHZC. Ende Mai standen nach Angaben von Eurotransplant 8.081 Menschen auf der Liste.
Doch es gibt nicht genügend Spender. "Im Moment sind nur 0,4 Prozent der Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind und für eine Organspende infrage kommen, im Organspenderegister registriert", erklärte der Arzt.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in Europa müssen verstorbene Personen in Deutschland zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen einer Organentnahme explizit zugestimmt haben. Tun sie das, erhalten sie einen Organspendeausweis. Fünf Dinge, die jeder über diesen Ausweis wissen sollte:
Fakt 1: Es gibt Alternativen zum Organspendeausweis
So kann man im Organspende-Register seine Entscheidung digital hinterlegen. Das geht über die Website "organspende-register.de", die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte betreibt. Vorteil gegenüber dem Ausweis: Im Fall der Fälle können Krankenhäuser im Register hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen.
Was es braucht, um die Entscheidung dort einzutragen:
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte
- AusweisApp
- Krankenversichertennummer
- E-Mail-Adresse
Auch in einer Patientenverfügung kann man seinen Willen rund um die Organspende festhalten. Theoretisch reicht übrigens ein formloses Blatt Papier, sofern es mit Name und Unterschrift versehen ist.
Ein Weg eignet sich allerdings nicht, um die Organspende-Entscheidung festzuhalten: das Testament. Es wird erst zu einem Zeitpunkt geöffnet, an dem es für eine Organspende schon zu spät ist, so das Portal "organspende-info.de" des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG).
Fakt 2: Ab 16 Jahren kann man sich für Organspende entscheiden
Das regelt das Transplantationsgesetz. Ihre Bereitschaft zur Organ- oder Gewebespende können Jugendliche demnach ab dem 16. Geburtstag erklären. Widersprechen geht übrigens bereits ab dem 14. Geburtstag.
Ist der Nachwuchs jünger, entscheiden die Erziehungsberechtigten über eine Organ- und Gewebespende.
Fakt 3: Man kann sich beliebig oft umentscheiden
Wer sich einmal festgelegt hat, muss für immer bei dieser Entscheidung bleiben? So ist es nicht.
Geht es um die Bereitschaft zur Organspende, kann man sich jederzeit umentscheiden. Wer seine Entscheidung in Register hinterlegt hat, kann den Eintrag dort jederzeit ändern. Wer einen Organspendeausweis besitzt, sollte ihn vernichten und einen neuen ausfüllen. Gültig ist immer die zuletzt abgegebene Erklärung.
Fakt 4: Der Ausweis gehört ins Portemonnaie, nicht in die Schublade
Ein ausgefüllter Organspendeausweis bringt wenig, wenn im Ernstfall niemand von seiner Existenz weiss. Die Informationsseite "organspende-info.de" rät daher, die Karte stets bei sich zu tragen, etwa im Portemonnaie. Ebenfalls wichtig: Angehörige über die eigene Entscheidung zu informieren.
Fakt 5: Auf Reisen: ein Exemplar in Landessprache dabeihaben
Wer ins Ausland reist, sollte den Organspendeausweis mit sich führen – und zwar in einer Ausführung in der Landessprache. Vorlagen in 29 Fremdsprachen lassen sich hier herunterladen.
Hintergrund: Im Urlaubsland können die Gesetze zur Organspende ganz anders aussehen als in Deutschland. Während man hierzulande nur als Organspender infrage kommt, wenn man zugestimmt hat, gibt es etwa in Frankreich, Spanien oder Italien die Widerspruchslösung. Heisst: Man ist automatisch Spender oder Spenderin – sofern man nicht aktiv widersprochen hat.
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Bei einem Todesfall im Ausland gilt das Gesetz des jeweiligen Landes – ganz unabhängig davon, welche Nationalität die verstorbene Person hat. Wer also sichergehen will, dass der eigene Wille auch im Ausland berücksichtigt wird, sollte sich vorab über die Regelungen informieren – und natürlich: den Ausweis dabeihaben. (dpa/bearbeitet von ali)