Eine 44-jährige Mutter ist in Neuseeland schuldig gesprochen worden, ihre beiden Kinder getötet und deren Leichen jahrelang in Koffern versteckt zu haben. Das Strafmass soll im November verkündet werden.

Nach dem schockierenden Fund von Kinderleichen in ersteigerten Koffern in Neuseeland ist das Urteil gegen die angeklagte Mutter gefallen: Eine Jury sprach die heute 44-Jährige vor dem High Court in Auckland schuldig, ihre beiden Kinder getötet und die Leichen anschliessend in Koffern versteckt zu haben, wie neuseeländische Medien übereinstimmend unter Berufung auf die Justiz berichteten.

Der Fall hatte 2022 weltweit zu Schlagzeilen geführt: Ein Paar hatte damals bei einer Räumungsversteigerung im Süden Aucklands auf Neuseelands Nordinsel die beiden Koffer ersteigert – und darin die sterblichen Überreste einer Achtjährigen und ihres zwei Jahre jüngeren Bruders entdeckt. Beide waren zu diesem Zeitpunkt schon etwa vier Jahre tot. Die ganze Zeit über standen die Koffer in einem Lagerhaus.

Verteidigung plädierte auf Unzurechnungsfähigkeit

Die ursprünglich aus Südkorea stammende Mutter hatte vor Gericht gestanden, ihre Kinder nach dem Tod ihres Mannes mit Medikamenten betäubt und getötet zu haben und anschliessend in ihre Heimat geflogen zu sein. Mehrere Wochen nach dem Fund wurde sie in Südkorea festgenommen und später in den Pazifikstaat ausgeliefert.

Sie behauptete, sie sei damals wegen ihrer Trauer psychisch krank gewesen und habe nicht gewusst, dass ihre Tat falsch war. Die Verteidigung stellte es so dar, als sei die Angeklagte unzurechnungsfähig und damit nicht schuldig gewesen. Die Geschworenen folgten der Darstellung aber nicht - und kamen bereits nach nur wenigen Stunden Beratungen zu ihrem Schuldspruch.

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Strafmass wird noch verkündet

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, die Morde geplant zu haben, um sich von der Last des Alleinerziehens zu befreien. Richter Geoffrey Venning ordnete an, dass vor der Verkündung des Strafmasses am 26. November weitere psychiatrische Gutachten erstellt werden. Bis dahin bleibt die Frau in Haft. (dpa/bearbeitet von skr)