In Berlin soll der neue Stadtteil "Neulichterfelde" entstehen, geplant sind 2.500 neue Wohnungen. Schon seit Jahren verzögert sich der Baustart. Jetzt bahnen sich weitere Verzögerungen an: Ein Ameisennest, das erst ab 2026 umgesiedelt werden kann, steht den Plänen im Weg.

Der Bau des neuen Berliner Stadtteils "Neulichterfelde" mit 2.500 Wohnungen sollte schon vor fünf Jahren starten. Seither hat das Projekt der Groth Gruppe einige Hürden meistern müssen, die die Umsetzung der Baumassnahmen immer wieder zum Stillstand brachten. Ein Ameisennest im Bebauungsfeld stellt die Vorhaben vor die nächste Herausforderung, wie die "Berliner Zeitung" berichtet.

Bei dem Nest handelt es sich um das Zuhause der Kahlrückigen Waldameise. Dieses Insekt gilt in Deutschland als gefährdet, ist jedoch nicht in der Roten Liste aufgeführt. Der Ameisenhaufen wurde von einer beauftragten Öko-Firma auf einem der Baufelder entdeckt.

Artenschutzproblem trifft auf Bauvorhaben

Eigentlich sollte das Areal ab Herbst von Büschen und Bäumen befreit werden, um die ersten Leitungen für den Wohnungsbau legen zu können. Der Ameisenhaufen ist laut Bericht nicht das erste Artenschutzproblem für die Groth Gruppe – zuvor mussten bereits rund 1.000 Zauneidechsen umgesiedelt werden.

Das Umwelt- und Naturschutzamt ist laut Naturschutz-Stadtrat Urban Aykal im engen Austausch mit der Groth Gruppe. "Wie in jedem Bauprojekt gibt es auch bei diesem Grossprojekt immer wieder Klärungs- und Abstimmungsbedarf zu einzelnen Themen", sagte er gegenüber der Zeitung.

Ameisenumsiedlung erst ab 2026 möglich

Die Baumassnahmen verzögern sich bis auf Weiteres. Eine Umsiedlung der Ameisen, die bislang vom zuständigen Bezirk Steglitz-Zehlendorf abgelehnt wurde, kann frühestens im Frühjahr 2026 stattfinden. Dann folgt die nächste Herausforderung: Bis Herbst dürfen keine Bäume gefällt werden – wegen des Vogelschutzes.

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Das Ameisennest kann somit erst einmal nicht entfernt werden. Bauherr Thomas Groth sagte der "Berliner Zeitung": "Wir bereiten momentan die ersten Baufelder vor, um die Erschliessung der ersten beiden Bauabschnitte vorzunehmen." Durch die Verweigerung der Genehmigung sind Groth zufolge neuerliche Verzögerungen nicht auszuschliessen.

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