Eine 33-jährige Französin wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil sie ihren bettlägerigen Grossvater aus angeblichem Mitgefühl durch Brandstiftung tötete. Das Gericht erkannte keine Sterbehilfe an und verwies auf den schweren Charakter der Tat.
Eine Französin, die ihren bettlägerigen Grossvater nach eigener Aussage aus Mitgefühl getötet hat, ist von einem Berufungsgericht zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die 33-jährige Emilie G. habe sich schuldig bekannt, die Matratze ihres Grossvaters mit Benzin übergossen und in Brand gesetzt zu haben, urteilte das Gericht in der Stadt Bourges-en-Bresse am Mittwoch. Richter Raphaël Vincent erklärte jedoch, er halte die "äusserst schwerwiegenden" Handlungen nicht für "einen begründeten Akt der Sterbehilfe".
Von der verhängten fünfjährigen Haftstrafe sind vier Jahre auf Bewährung angesetzt, ein Jahr muss mit einer elektronischen Fussfessel unter Hausarrest verbüsst werden.
Das Opfer war im August 2020 mit schweren Verbrennungen und Rauchvergiftungen tot in seinem Bett aufgefunden worden. In einem ersten Prozess im Oktober 2024 gestand G. die Tat. Diese sei ein "Akt der Liebe" gewesen, um das Leiden ihres auf Pflege angewiesenen Grossvaters zu beenden. Er habe sie mehrmals darum gebeten, seinem Leben ein Ende zu setzen. Sie wurde daraufhin zu einer fünfjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Mann habe keinen Wunsch nach aktiver Sterbehilfe geäussert
Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein. "Wenn man jemanden liebt, verbrennt man ihn nicht", sagte Staatsanwalt Eric Mazaud während des zweiten Prozesses.
Das Gericht erkannte zwar die "Erschöpfung" des zum Todeszeitpunkt 95-Jährigen an, dieser habe jedoch zu keinem Zeitpunkt einen "ausdrücklichen Wunsch nach aktiver Sterbehilfe geäussert".
G. sei mit der Pflege ihres Grossvaters überfordert gewesen, während sie gleichzeitig ihre Kinder aufzog und sich mit einer scheiternden Liebesbeziehung auseinandersetzen musste. Die Tat ereignete sich an demselben Tag, an dem ihr Partner G. seine Untreue offenbart hatte.
Die Angeklagte, die unter Depressionen litt, befand sich laut eines psychologischen Gutachtens um Tatzeitpunkt in einem "dissoziativen Zustand", der "ihr Urteilsvermögen beeinträchtigt" habe. (afp/bearbeitet von fra)