Viele Deutsche wünschen sich einen Hund. Doch bei der Wahl der Hunderasse gibt es einiges zu beachten, denn für manche gibt es bestimmte Voraussetzungen. Werden diese nicht erfüllt, dürfen die Vierbeiner nicht gehalten werden.
Labradore, Golden Retriever, Chihuahuas: Diese Hunderassen zählen zu den beliebtesten Deutschlands. Doch nicht jeden Hund kann man hierzulande halten. Sogenannte Listenhunde oder Kampfhunde dürfen nur unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland gebracht werden – sonst wäre ihre Haltung verboten.
Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland
Welche Hunde das betrifft, gibt das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz vor. Das Gesetz listet einzelne Rassen auf, die als gefährlich eingestuft werden. Doch nicht in jedem Bundesland gilt dieselbe Regelung: Die Länder entscheiden selbst, ob sie die Haltung untersagen oder einschränken. In Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen gibt es keine etwaige Rassenliste.
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Grundsätzlich gilt jedoch: Ein American Pit Bull Terrier darf nicht nach Deutschland eingeführt werden. Für bereits in Deutschland lebende Hunde gilt: Hundehalter müssen sich extrem gut mit der Erziehung der Tiere auskennen – wenn der Hund überhaupt gehalten werden darf.
Diese Rassen sind ebenfalls Listenhunde
Auch für den American Staffordshire Terrier gilt zunächst das Einfuhr- und Verbringungsverbot. In anderen europäischen Ländern ist der Amstaff ebenfalls verboten oder seine Haltung an Bedingungen geknüpft. Während er häufig zu den Kampfhunden zählt, gilt er in den USA und in Grossbritannien als Familienhund.

Auch der Staffordshire Bullterrier gilt als familienorientiert. Kommt er in Kontakt mit anderen Hunden oder Tieren, kann er jedoch auch seine streitlustige Art zeigen. Hierzulande gehört er dem Gesetz zufolge zu den gefährlichen Rassen.

Das trifft auch auf den Bullterrier zu. Ursprünglich wurde er für Hundekämpfe missbraucht, danach wurde er als Wach- und Familienhund genutzt. Dennoch zählt auch er in einigen Bundesländern zu den Listenhunden.

Auch für Kreuzungen gelten Einschränkungen
Nicht nur die genannten Hunderassen, sondern auch ihre Kreuzungen nach Deutschland zu bringen, schränkt das Gesetz ein. Wer wissen möchte, ob der Wunsch-Hund gehalten werden darf, sollte sich bei seinem Amt oder der Gemeinde erkundigen.
Einige Auflagen der einzelnen Bundesländer besagen etwa, dass der Halter volljährig sein und ein Führungszeugnis besitzen muss, das Verantwortungsbewusstsein und Vertrauenswürdigkeit nachweist. Es kann auch eine Sachkundeprüfung oder ein Wesens- oder Verhaltenstest für Hunde nötig sein. Es gilt aber sowieso: Hundeliebhaber sollten sich gut informieren, bevor sie sich einen Vierbeiner zulegen. (paf)
Verwendete Quellen
- Bundesamt für Justiz: Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG)
- Zooplus: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier
- Purina: Staffordshire Bullterrier
- Petbook: Warum der Bullterrier seinen schlechten Ruf nicht verdient
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