Fernwärme wird vielerorts ausgebaut und in einigen Gemeinden herrscht Anschluss- und Bezungszwang. Wir verraten dir, was es damit auf sich hat.
Fernwärme ist ein Konzept, bei dem Haushalte durch Kraft- oder Heizwerke mit Wärme versorgt werden. Diese thermische Energie entsteht meist als Nebenprodukt der Stromerzeugung. Durch Rohrsysteme wird sie zu dir nach Hause geleitet und ein Heizkessel ist nicht mehr nötig.
Fernwärme gilt als kostengünstiger und klimafreundlicher als ein hauseigener Heizkessel. Circa sechs Millionen Wohnungen in Deutschland werden mittlerweile mit Fernwärme beheizt. Und die Zahl soll noch weiter wachsen: Die Bundesregierung plant im Rahmen der Energiewende den Ausbau der Versorgung mit Fernwärme und Gemeinden haben die Möglichkeit, einen Anschluss- und Benutzungszwang zu beschliessen. Doch der sorgt vielerorts für Ärger und Verwirrung.
Fernwärme: Was hat es mit dem Anschluss- und Benutzungszwang auf sich?
Durch einen Anschluss- und Benutzungszwang haben Gemeinden die Möglichkeit, Fernwärme zu fördern. Hintergrund ist, dass Städte und Gemeinden bis 2045 ihre Wärmeversorgung auf erneuerbare Energie umstellen müssen. Das ist sogar Vorgabe der EU. Der Anschluss- und Benutzungszwang ist damit rechtens und gesetzlich geregelt.
Beschliessen lässt sich so ein Zwang allerdings nicht einfach von heute auf morgen: Vorab müssen die Gemeinden sorgfältig die Vor- und Nachteile abwägen. Berücksichtigt werden die Infrastruktur und die Bevölkerungsgrösse. Ausserdem wird eine Satzung erlassen, die alles regelt.
Mit dem Anschluss- und Benutzungszwang legt eine Gemeinde fest, dass Fernwärme als einzige Quelle zum Heizen genutzt werden darf. Das passiert zum Beispiel oft in Neubaugebieten. Meist wirst du in so einem Fall per Brief informiert. Ein Massenphänomen ist das aber nicht: Bisher haben noch nicht allzu viele Gemeinden auf einen Anschluss- oder Benutzungszwang umgestellt.
Als Mieter:in musst du den Anschluss an das Fernwärmenetz dulden. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Anschluss ans Fernwärmenetz grosse Nachteile mit sich bringen würde, zum Beispiel durch bauliche Massnahmen. Bekommst du eine neue Heizung, ist eine Mieterhöhung möglich.
Fernwärme: In diesen Fällen enfällt der Zwang
Baust du ein Haus in einem Neubaugebiet, in dem Anschluss- und Benutzungszwang gilt, hast du eigentlich keine Wahl und musst Fernwärme beziehen. In anderen Fällen sind beim Anschluss- und Bezugszwang aber auch alternative Lösungen erlaubt:
- Der Bestandsschutz greift oft bei älteren Häusern und der Zwang entfällt dann – allerdings nicht, wenn Sanierungsmassnahmen anstehen. Musst du das Heizungssystem austauschen, brauchst du nicht zwingend auf Fernwärme umzusteigen. Entscheidest du dich für eine Gasheizung, sollte diese klimafreundlich betrieben werden, zum Beispiel mit grünem Wasserstoff oder Biomethan.
- Auch, wenn du schon klimafreundlich heizt, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe, betrifft dich der Zwang zur Fernwärme nicht.
Oft sind solche Ausnahmen in den Satzungen der Gemeinden geregelt, wie zum Beispiel im bayerischen Dachau.
Anschlusszwang bei Fernwärme: Grosse Kritik
Der Grundgedanke hinter dem Anschlusszwang ist gut. Schliesslich gilt Fernwärme als klimafreundliches Heizmodell. Trotzdem hagelt es Kritik an der Umsetzung mittels eines Zwangs, der wenig Spielraum lässt.

Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert zum Beispiel ein Ende des Anschlusszwangs. Besser sei es, wenn Fernwärme von sich aus überzeugen könne – und zwar durch nachhaltige Wärme zu fairen Preisen. Gerade wegen der fehlenden Transparenz bei den Preisen gab es viel Kritik an der Fernwärme, da viele Anbieter lokale Monopole haben. Der fehlende Wettbewerb ist ein grosser Kritikpunkt.
Als Heizkonzept hat Fernwärme aber viele Vorteile. Sie bietet Komfort, da die Wartung des Heizkessels entfällt, ist klimafreundlich und der Anschluss wird mit circa 500 bis 3.000 Euro bezuschusst. Förderantrage kannst du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder bei der KFW stellen.
Zwang zu Fernwärme: Das kannst du tun
Gilt in deiner Wohnregion ein Anschluss- und Bezugszwang, mit dem du nicht einverstanden bist, kannst du aktiv werden. Folgenden Punkten solltest du nachgehen:
- Erkundige dich in der Gemeinde oder beim Bauamt, ob der Zwang auch tatsächlich auf dich zutrifft.
- Informiere dich über den genauen Inhalt der Satzung zum Anschluss- und Bezugszwang.
- Möchtest du eine Ausnahme beantragen, sollte das schriftlich erfolgen. Am besten legst du auch noch Unterlagen über die Umweltfreundlichkeit deiner Heizungsanlage bei.
Auch wenn es mit dem Anschluss- und Bezugszwang am Anfang ärgerlich ist, solltest du daran denken, dass die Gemeinden damit etwas für den Umwelt- und Klimaschutz tun. Ausserdem kann Fernwärme oft eine günstige Art des Heizens sein und du sparst durch den Umstieg langfristig Geld. © UTOPIA