In der Schweiz sollen künftig lebende Tiere generell nachts transportiert werden können, wegen der Zunahme von Hitzetagen. Heute sind nur die Transporte von Schlachttieren und Sportpferden generell vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen.
Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verkehrsregelnverordnung in eine Vernehmlassung geschickt, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Landesregierung will aus Gründen des Tierschutzes weitere Ausnahmen des Sonntags- und Nachtfahrverbots in diesem Sinn ermöglichen.
In jüngster Zeit hätten sich kritische Stimmen im Zusammenhang mit dem Tierwohl bei gewissen, tagsüber durchgeführten Strassentransporten gehäuft, heisst es in den Vernehmlassungsunterlagen.
Zur Vernehmlassungsvorlage gehören auch Anpassungen der Bestimmungen für die Bewilligung von Ausnahmefahrzeugen und -transporte. Und nachdem das Parlament das Verbot für Rundstreckenrennen im Strassenverkehrsgesetz aufgehoben hat, sollen solche Anlässe künftig mit einer Bewilligung der Kantone stattfinden können. © Keystone-SDA