Nach Ansicht des Bundesrats soll nur das Volk über die neuen EU-Verträge befinden können. Ein Ständemehr ist gemäss dem Aussendepartement nicht nötig. Der Bundesrat rechnet mit bis zu vier Abstimmungen. Das letzte Wort über die Referendumsart liegt beim Parlament.
Der Bundesrat sprach sich am Mittwoch für das fakultative Referendum aus, wie er mitteilte. Zu diesem Schluss sei er nach einer juristischen Prüfung sowie Gesprächen mit den Kantonen und den aussenpolitischen Kommissionen gekommen.
Das Vertragspaket werde er dem Parlament in vier separaten, referendumsfähigen Bundesbeschlüssen vorlegen: einen für die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen und drei für die Weiterentwicklung in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit. Gemäss dem Bundesrat respektiert dieses Vorgehen den verfassungsmässigen Grundsatz der Einheit der Materie.
Diese Vorgehensweise entspreche der bisherigen Praxis bei den Bilateralen I und II, hiess es weiter. Die Landesregierung sei der Ansicht, dass insbesondere das Schengen/Dublin-Abkommen eine weitergehende dynamische Rechtsübernahme als die heutigen Paketabkommen vorgesehen habe.
Die grundsätzliche Frage eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums in nicht ausdrücklichen Fällen (sui generis) bleibe durch den Entscheid des Bundesrats unberührt. Laut Communiqué wird das Parlament im Rahmen seiner Beratung abschliessend über die Frage des einfachen oder doppelten Mehr befinden. © Keystone-SDA