Die AT1-Anleihen sind bei der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS auf null abgeschrieben worden. Dagegen hatten beinahe 3.000 Menschen Klage eingereicht. Nun hat das Gericht entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Abschreibung von AT1-Anleihen bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS auf. Der von der Finanzmarktaufsicht verfügte Schritt hat keine Rechtsgrundlage, wie das Gericht in einem Teilentscheid festhält.

Ursprung des Falls ist das Massnahmenpaket des Eidgenössischen Finanzdepartements, der Finanzmarktaufsicht (Finma), der Nationalbank sowie der beiden Banken bei der Rettungsaktion vom 19. März 2023, wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag mitteilte.

Es geht um mehr als 16 Milliarden Franken

Teil davon war die Abschreibung der Additional Tier 1 Kapitalinstrumente (AT1-Instrumente) im Nominalwert von etwa 16,5 Milliarden Franken. In einer Ergänzung der Notverordnung ermächtigte der Bundesrat die Finma zu der entsprechenden Verfügung.

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Dagegen klagten 3.000 Beschwerdeführer in rund 360 Verfahren. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen in seinem Teilentscheid recht und hob die Verfügung auf. Über die Rückabwicklung hat das Gericht noch nicht entschieden. Es sistiert die anderen Verfahren, bis die Aufhebung rechtskräftig ist. (sda/bearbeitet von mbo)